Kodeakte

T82.8Sonstige näher bezeichnete Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

Welche Regeln gelten für meinen Fall?

Kodetext T82.8 im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge7

gilt für Aufnahmen ab 01.02.2021 · auch für Rechnungen, die am 16.12.2020 in MD-Prüfung waren

Fallkonstellation 3 (Bis 2012 Kodierempfehlung Nr. 20)

gilt für Aufnahmen ab 01.10.2020 · auch für Rechnungen, die am 19.08.2020 in MD-Prüfung waren

Fall 1: Aufnahme wegen einer Sepsis / SIRS, antibiotische Therapie. Im Rahmen der Sepsis kam es zu einem akuten oligurischen Transplantatversagen bei Z. n. Nierentransplanta­tion. Intensivmedizinische Therapie und kurzfristig Einsatz von Nierenersatzverfahren. Als Nebendiagnose wird T86.

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnah­men

Anmerkung: Diese Richtlinie enthält Erläuterungen zur Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Zusammenhang mit Schrittmachern. Diese gelten sinngemäß auch für die Kodierung von Implantation, Wechsel und Entfernung eines Defibrillators.

gilt über T82.-

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen als Hauptdiagnose

Wie ist der thrombotische Verschluss eines femoro-poplitealen Prothesenbypasses zu kodieren?

Die stationäre Aufnahme erfolgt zur Korrektur des Port-Katheters bei Thrombose. Bekannt ist ein metastasierendes Rektum-Karzinom. Was ist die Hauptdiagnose? Ist der Tumor als Nebendiagnose zu kodieren?

Änderungen

2010Bestand
Sonstige näher bezeichnete Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.