Kodeakte

T81.3Aufreißen einer Operationswunde, anderenorts nicht klassifiziert

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

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Kodetext T81.3 im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge3

gilt über T81.-

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnah­men

gilt über T81.-

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen als Hauptdiagnose

Eine Patientin wird nach erfolgter sekundärer Brustrekonstruktion mittels TRAM-Lappens (Transversus Rectus Abdominis Muskel-Lappen) bei operiertem und bestrahltem Mammakarzinom wegen bestehender Restdefekte im Sinne einer sekundären Wundheilung (Dehiszenz) außerhalb der oGVD des sekundären Brustaufbaus aufgenommen.

Änderungen

2010Bestand
Aufreißen einer Operationswunde, anderenorts nicht klassifiziert

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.