Kodeakte

T81.0Blutung und Hämatom als Komplikation eines Eingriffes, anderenorts nicht klassifiziert

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

Welche Regeln gelten für meinen Fall?

Kodetext T81.0 im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge6

gilt für Aufnahmen ab 01.01.2021 · auch für Rechnungen, die am 11.11.2020 in MD-Prüfung waren

Zwei Tage nach endoskopischer Polypektomie am Magen wird ein Patient mit Teerstuhl stationär aufgenommen. Ursächlich wird eine Blutung aus der Polypabtragungsstelle festgestellt. Was ist die Hauptdiagnose?

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnah­men

gilt über T81.-

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen als Hauptdiagnose

Bei einem Patienten wird eine transurethrale Resektion (TUR) eines Blasenkarzinoms durchgeführt. Der intraoperative Verlauf ist komplikationslos. Am ersten postoperativen Tag kommt es zu einer Nachblutung ohne Blasentamponade, es erfolgt eine Spülbehandlung. Als Hauptdiagnose wird der Kode C67.

Es erfolgt die Aufnahme eines Kleinkindes nach ambulanter elektiver Adenotomie vor zwei Tagen mit anhaltender nicht stillbarer Nachblutung. Das Kind wird intubiert und mit blutenden Operationswunden aufgenommen; eine operative Blutstillung erfolgt. Was ist die Hauptdiagnose? R04.

BSGBSG, Urteil vom 17.11.2015: Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System – keine Krankenhausvergütung für die Behandlung einer Anämie beim vorsorglichen Bere …17.11.2015

Das bloß vorsorgliche Bereitstellen gekreuzter Blutkonserven ohne Transfusion genügt nicht, um Krankenhausvergütung für die Behandlung einer Anämie zu rechtfertigen.

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Änderungen

2010Bestand
Blutung und Hämatom als Komplikation eines Eingriffes, anderenorts nicht klassifiziert

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.