Kodeakte

R26.8Sonstige und nicht näher bezeichnete Störungen des Ganges und der Mobilität

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

Welche Regeln gelten für meinen Fall?

Kodetext R26.8 im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge4

Bei Verlegung in die Geriatrie eines anderen Krankenhauses zur Behandlung nach z. B. Oberschenkelfraktur und vorbestehender Gangstörung unklarer Genese wird häufig R26.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Störungen des Ganges und der Mobilität als Hauptdiagnose kodiert.

Bei einer adipösen Patientin wird wegen einer deutlichen Bewegungseinschränkung im Hüftbereich mit Behinderung des Gehens und Hygieneproblemen im Intimbereich, bedingt durch eine ausgeprägte abdominale Fettschürze, eine Resektion vorgenommen. Was ist die Hauptdiagnose? E65 Lokalisierte Adipositas oder R26.

Stationäre Aufnahme einer Patientin, Alter 82 Jahre, wegen Aspirationspneumonie und Exsikkose. Aufenthaltsdauer: 14 Tage. Ein Diabetes mellitus Typ II (mit oralen Antidiabetika eingestellt) und eine vaskuläre Demenz sind bekannt. Pflegeanamnese: Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI anerkannt.

gilt über R26.-FoKA: Konsens

Unter welchen Voraussetzungen ist als Nebendiagnose der ICD-Kode R54 Senilität kodierbar?

Änderungen

2010Bestand
Sonstige und nicht näher bezeichnete Störungen des Ganges und der Mobilität

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.