DRGSystemDeutschland

Q98.1Klinefelter-Syndrom, männlicher Phänotyp mit mehr als zwei X-Chromosomen

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Chronische
Chronische bzw. langandauernde Erkrankung — wird bei der PCCL-Berechnung als Dauerdiagnose berücksichtigt.
Morbi-RSA’25
Sonstige angeborene Fehlbildungen und Fehlbildungssyndrome, sonstige und gonosomale Chromosomenanomalien und Chromosomen-Rearrangements — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
männlich
Primär für männliche Patienten vorgesehen (Kann-Kriterium). Bei abweichendem Geschlecht erzeugt der Grouper eine Warnung.
Orpha: 2
Unter dieser Schlüsselnummer führt die amtliche Datei Alpha-ID-SE 2 Seltene Erkrankungen mit eigener Orpha-Kennnummer. Liegt eine davon vor, ist die Kennnummer seit dem 1.4.2023 im Krankenhaus zusätzlich zu dieser Schlüsselnummer zu übermitteln. Sie stehen unten.

Alphabetisches Verzeichnis4

48,XXXY-Syndrom
PrimärschlüsselPrimär†:Q98.196263
49,XXXXY-Syndrom
PrimärschlüsselPrimär†:Q98.196264
Klinefelter-Syndrom, männlicher Phänotyp, mit mehr als zwei X-Chromosomen
PrimärschlüsselPrimär†:Q98.1
XXXXY-Syndrom
PrimärschlüsselPrimär†:Q98.196264

Seltene Erkrankungen (Orpha)2

96263
48,XXXY-Syndrom48, XXXY
96264
49,XXXXY-Syndrom49, XXXXY

Änderungen

2010Bestand
Klinefelter-Syndrom, männlicher Phänotyp mit mehr als zwei X-Chromosomen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte