Kodeakte
Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.
Bei klar infizierten offenen Wunden werden nachgewiesene Erreger (B95.-!, B96.-!, B98.-!) zusätzlich zur Infektion kodiert, sofern Mehraufwand nach D003 besteht. Bei chronischen Wunden ohne Infektzeichen nur bei per Score belegter pathologischer Besiedlung und resistenzgerechter Arzneitherapie. Bezug: DKR D003.
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-Anmerkung: Erläuterungen, die mit den entsprechenden Abschnitten aus dem Regelwerk für die WHO-Ausgabe der ICD-10 (Band II) identisch sind, sind am Ende mit „(WHO)“ gekennzeichnet.
Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.