Kodeakte
Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.
Bei erneuter Aufnahme zur Cholezystektomie nach vorheriger ERCP-Steinentfernung richtet sich die Hauptdiagnose nach dem aktuellen Befund aus K80.-. Nicht mehr bestehende Obstruktion oder Entzündung wird nicht kodiert; Regeln zur Fallzusammenführung bleiben unberührt. Bezug: DKR D005.
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Ist bei Vorliegen einer extrahepatischen Cholestase durch ein präpapilläres Konkrement, welche durch Papillotomie behandelt wurde, neben dem ICD-Kode K80.51 Gallengangsstein ohne Cholangitis oder Cholezystitis, mit Gallenwegsobstruktion zusätzlich der ICD-Kode K71.0 Toxische Leberkrankheit mit Cholestase anzugeben?
Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 454, veröffentlicht am 21.07.2020
Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.