Kodeakte

K80.51Gallengangsstein ohne Cholangitis oder Cholezystitis: Mit Gallenwegsobstruktion

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

Welche Regeln gelten für meinen Fall?

Kodetext K80.51 im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge3

SchlichtungKodierung Hauptdiagnose bei Wiederaufnahme zur Cholezystektomie nach ERCP bei Cholangitis oder Cholezystitis mit Gallenwegsobstruktion10.08.2023
gilt für Aufnahmen ab 01.10.2023 · auch für Rechnungen, die am 10.08.2023 in MD-Prüfung warengilt über K80.-

Bei erneuter Aufnahme zur Cholezystektomie nach vorheriger ERCP-Steinentfernung richtet sich die Hauptdiagnose nach dem aktuellen Befund aus K80.-. Nicht mehr bestehende Obstruktion oder Entzündung wird nicht kodiert; Regeln zur Fallzusammenführung bleiben unberührt. Bezug: DKR D005.

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gilt für Aufnahmen ab 01.09.2020 · auch für Rechnungen, die am 21.07.2020 in MD-Prüfung waren

Ist bei Vorliegen einer extrahepatischen Cholestase durch ein präpapilläres Konkrement, welche durch Papillotomie behandelt wurde, neben dem ICD-Kode K80.51 Gallengangsstein ohne Cholangitis oder Cholezystitis, mit Gallenwegsobstruktion zusätzlich der ICD-Kode K71.0 Toxische Leberkrankheit mit Cholestase anzugeben?

seit Jahrgang 2022

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 454, veröffentlicht am 21.07.2020

Änderungen

2010Bestand
Gallengangsstein ohne Cholangitis oder Cholezystitis: Mit Gallenwegsobstruktion

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.