Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten

K06.9Krankheit der Gingiva und des zahnlosen Alveolarkammes, nicht näher bezeichnet1 – 124
1 – 124Altersbeschränkung: 1 Jahre bis 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs wird eine Warnung erzeugt, der Kode aber akzeptiert.
Alphabetisches Verzeichnis
5385Gingivakrankheit
PrimärschlüsselPrimär†:K06.9
5386Krankheit des zahnlosen Alveolarkamms
PrimärschlüsselPrimär†:K06.9
75909Zahnfleischkrankheit
PrimärschlüsselPrimär†:K06.9