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Kodeakte

J96.11Chronische respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert: Typ II [hyperkapnisch]

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

Welche Regeln gelten für meinen Fall?

Kodetext J96.11 im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge4

gilt für Aufnahmen ab 01.12.2020 · auch für Rechnungen, die am 15.10.2020 in MD-Prüfung warengilt über J96.-

Wann ist respiratorische Insuffizienz zu kodieren?

seit Jahrgang 2022gilt über J96.-

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 37, veröffentlicht am 15.10.2020

gilt über J96.1-FoKA: Konsens

Stationäre Aufnahme eines 67-jährigen Patienten zur Kontrolle seiner Heimbeatmung (nicht invasive Beatmung), die wegen schwerer COPD (chronic obstructive pulmonary disease; FEV 35 % des Sollwertes) mit chronischer respiratorischer Insuffizienz erforderlich ist.

BSGBSG, Urteil vom 12.12.2023: kurze Zahlungsfristen für die Begleichung der Krankenhausrechnung – Auslegung im Einklang mit höherrangigem Recht – keine Verurteilung der K …12.12.2023
gilt über J96.-

1. Liegt eine Voraussetzung eines Diagnosekodes des systematischen Verzeichnisses des ICD-10-GM eindeutig nicht vor, kann dieser selbst dann nicht kodiert werden, wenn sowohl das alphabetische Verzeichnis als auch das Exklusivum eines anderen Kodes für eine bestimmte Erkrankung hierauf verweisen. 2. Eine landesvertragliche Regelung zur Vereinbarung kurzer Zahlungsfristen für die Begleichung der Krankenhausrechnung kann im Einklang mit höherrangigem Recht so ausgelegt werden, dass die Krankenkasse hieraus nicht zur Zahlung der Vergütung zu verurteilen ist, wenn sie im Verlauf eines gerichtliche …

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Änderungen1

2011Neu
Chronische respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert: Typ II [hyperkapnisch]
übergeleitet aus J96.1

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.