Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten

J67.21Vogelzüchterlunge: Mit Angabe einer akuten ExazerbationCCL:1215 – 124Morbi-RSA
CCL:12Dieser Diagnosecode kann je nach Kodierkontext mit CCL-Stufen 1, 2 in die PCCL-Berechnung eingehen.
Morbi-RSASonstige Erkrankungen der Lunge
15 – 124Altersbeschränkung: 15 Jahre bis 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs wird eine Warnung erzeugt, der Kode aber akzeptiert.
Alphabetisches Verzeichnis
132096Vogelzüchterlunge mit akuter Exazerbation
PrimärschlüsselPrimär†:J67.21