Kodeakte

I97.85Lymphödem nach medizinischen Maßnahmen am inguinalen Lymphabflussgebiet, Stadium II

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

Welche Regeln gelten für meinen Fall?

Kodetext I97.85 im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge4

gilt über I97.-

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnah­men

gilt über I97.-

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen als Hauptdiagnose

Bei einer 75-jährigen Patientin wird wegen einer Coxarthrose links die Implantation einer nicht zementierten Hüft-TEP vorgenommen. Der intraoperative Blutverlust wird auf ca. 1.500 ml geschätzt.

BSGBSG, Urteil vom 25.10.2016: Aufrechnung – Erstattungsforderungen – Krankenhausvergütungsansprüche25.10.2016
gilt über I97.8-

Rechnet eine Krankenkasse mit mehreren Erstattungsforderungen gegen mehrere Krankenhausvergütungsansprüche auf, ohne die Tilgungsreihenfolge festzulegen, gilt hierfür die im bürgerlichen Recht angeordnete Reihenfolge.

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Änderungen1

2017Neu
Lymphödem nach medizinischen Maßnahmen am inguinalen Lymphabflussgebiet, Stadium II
übergeleitet aus I97.8

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.