Kodeakte

I80.80Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis oberflächlicher Gefäße der oberen Extremitäten

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

Welche Regeln gelten für meinen Fall?

Kodetext I80.80 im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge3

gilt für Aufnahmen ab 01.02.2021 · auch für Rechnungen, die am 16.12.2020 in MD-Prüfung waren

Fallkonstellation 3 (Bis 2012 Kodierempfehlung Nr. 20)

gilt über I80.8-FoKA: Konsens

Ein Patient wird wegen einer Armvenenthrombose aufgenommen. Bekannt ist ein hepatisch metastasiertes Rektumkarzinom. Die Armvenenthrombose wird von der Klinik als paraneoplastisches Syndrom bewertet und spezifisch behandelt. Wie ist bezüglich Haupt- und Nebendiagnosen zu kodieren?

gilt über I80.-FoKA: Konsens

Die stationäre Aufnahme erfolgt zur Korrektur des Port-Katheters bei Thrombose. Bekannt ist ein metastasierendes Rektum-Karzinom. Was ist die Hauptdiagnose? Ist der Tumor als Nebendiagnose zu kodieren?

Änderungen1

2012Neu
Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis oberflächlicher Gefäße der oberen Extremitäten
übergeleitet aus I82.8

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.