Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten
1 – 124Altersbeschränkung: 1 Jahre bis 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs wird eine Warnung erzeugt, der Kode aber akzeptiert.
DKR:D005dKodierrichtlinie: Folgezustände und geplante Folgeeingriffe
DKR:0601iKodierrichtlinie: Schlaganfall
Hinweis:
Soll bei einer anderenorts klassifizierten Störung angegeben werden, dass sie Folge einer vorangegangenen Episode eines unter I60-I67.1 oder I67.4-I67.9 aufgeführten Zustandes ist, so ist (statt einer Schlüsselnummer aus I60-I67) die vorliegende Kategorie I69 zu verwenden. Zu den "Folgen" zählen Krankheitszustände, die als Folgen oder Spätfolgen bezeichnet sind oder die ein Jahr oder länger seit Beginn des verursachenden Leidens bestehen.
I69.0Folgen einer SubarachnoidalblutungCCL:1234Chronische1 – 124Morbi-RSA
I69.1Folgen einer intrazerebralen BlutungCCL:1234Chronische1 – 124Morbi-RSA
I69.2Folgen einer sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen BlutungCCL:123Chronische1 – 124Morbi-RSA
I69.3Folgen eines HirninfarktesCCL:12Chronische1 – 124Morbi-RSAATC:4
I69.4Folgen eines Schlaganfalls, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnetChronische1 – 124Morbi-RSAATC:4
I69.8Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer KrankheitenChronische1 – 124Morbi-RSAATC:4