Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten

I69.-Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit1 – 124DKR:D005d,0601i
1 – 124Altersbeschränkung: 1 Jahre bis 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs wird eine Warnung erzeugt, der Kode aber akzeptiert.
DKR:D005dKodierrichtlinie: Folgezustände und geplante Folgeeingriffe
DKR:0601iKodierrichtlinie: Schlaganfall
Hinweis:

Soll bei einer anderenorts klassifizierten Störung angegeben werden, dass sie Folge einer vorangegangenen Episode eines unter I60-I67.1 oder I67.4-I67.9 aufgeführten Zustandes ist, so ist (statt einer Schlüsselnummer aus I60-I67) die vorliegende Kategorie I69 zu verwenden. Zu den "Folgen" zählen Krankheitszustände, die als Folgen oder Spätfolgen bezeichnet sind oder die ein Jahr oder länger seit Beginn des verursachenden Leidens bestehen.

I69.0Folgen einer SubarachnoidalblutungChronische1 – 124Morbi-RSA
I69.1Folgen einer intrazerebralen BlutungChronische1 – 124Morbi-RSA
I69.2Folgen einer sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen BlutungChronische1 – 124Morbi-RSA
I69.3Folgen eines HirninfarktesChronische1 – 124Morbi-RSA
I69.4Folgen eines Schlaganfalls, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnetChronische1 – 124Morbi-RSA
I69.8Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer KrankheitenChronische1 – 124Morbi-RSA