Kodeakte
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Ein Patient wird vom Notarzt wegen neu aufgetretener Tachyarrhythmia absoluta bei Vorhofflimmern eingewiesen. Es erfolgt eine frequenzregulierende Therapie und der Patient wird antikoaguliert. Kann neben der Hauptdiagnose I48.10 Vorhofflattern und Vorhofflimmern, Vorhofflimmern, paroxysmal I47.
Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 338, veröffentlicht am 19.08.2020
1. Krankenkassen haben das Recht, Krankenhausrechnungen über die Behandlung von Kassenpatienten auf sachlich-rechnerische Richtigkeit unabhängig von dem Rechtsregime der Auffälligkeitsprüfung zu überprüfen. 2. Prüfen Krankenkassen nach dem vor dem 1.1.2016 geltenden Recht Krankenhausrechnungen über die Behandlung von Kassenpatienten auf sachlich-rechnerische Richtigkeit, löst dies keinen Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale aus.
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