Kodeakte

I35.0Aortenklappenstenose

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

Welche Regeln gelten für meinen Fall?

Kodetext I35.0 im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge5

gilt für Aufnahmen ab 01.01.2021 · auch für Rechnungen, die am 25.11.2020 in MD-Prüfung waren

78-jährige Patientin kommt geplant zur Operation einer Aortenklappenstenose. Intraoperativ findet sich eine bikuspidale Aorten-klappe mit Stenose. Wie ist die Aortenklappenstenose in diesem Fall zu kodieren?

BSGBSG, Urteil vom 16.07.2025: Prüfverfahren nach § 275 Abs 1c SGB 5 – Korrektur der Hauptdiagnose – teleologische Reduktion der Regelung über Datensatzkorrekturen nach de …16.07.2025

Die Regelung über Datensatzkorrekturen nach der Prüfverfahrensvereinbarung 2016 (juris: PrüfvVbg) ist im Fall der Korrektur der Hauptdiagnose teleologisch dahingehend zu reduzieren, dass im gerichtlichen Verfahren sich der Vergütungsanspruch unter voller materieller Prüfung nach der sich danach ergebenden Hauptdiagnose bestimmt, der Anspruch des Krankenhauses aber auf den Rechnungsbetrag beschränkt ist, der sich aus der ursprünglich erfolgten Kodierung oder in zulässiger Weise erfolgten Nachkodierung ergibt.

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BSGBSG, Urteil vom 16.07.2025: 16.07.2025
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BSGBSG, Urteil vom 29.08.2023: Vorliegen mehrerer Leiden bei Aufnahme des Versicherten – Maßgeblichkeit des Ressourcenverbrauchs – Unerheblichkeit der Erkennbarkeit im Zei …29.08.2023

Liegen bei Aufnahme eines Versicherten in ein Krankenhaus bei diesem mehrere Leiden objektiv vor, die stationär behandlungsbedürftig sind, sind diese für die Festlegung der Hauptdiagnose nach dem Grad ihres Ressourcenverbrauchs zu gewichten, unabhängig von der Erkennbarkeit sämtlicher stationär behandlungsbedürftiger Leiden im Zeitpunkt der Aufnahme.

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BSGBSG, Urteil vom 22.06.2022: Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG – keine Geltung für Krankenhausabrechnungen, bei denen die Prüfung durch den Medizini …22.06.2022

1. Bei einer angeborenen bikuspidalen Aortenklappe, die eine funktionelle Störung verursacht, ist der ICD-10-GM-Kode Q23.1 einschlägig, unabhängig davon, welcher Art die Störung ist und wann sie auftritt. 2. Entscheidungen des Schlichtungsausschusses auf Bundesebene zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen gelten nicht für Krankenhausrechnungen, bei denen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Entscheidung die Prüfung durch den Medizinischen Dienst bereits abgeschlossen war, auch wenn die Krankenhausrechnungen danach streitig blieben und Gegenstand eines anhängigen Rechtsstreits si …

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Änderungen

2010Bestand
Aortenklappenstenose

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.