Kodeakte

I25.11Atherosklerotische Herzkrankheit: Ein-Gefäß-Erkrankung

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

Welche Regeln gelten für meinen Fall?

Kodetext I25.11 im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge4

gilt über I25.-FoKA: Konsens

Was ist die Hauptdiagnose im zweiten Krankenhaus bei Verlegung nach ACVB-Operation (koronarer Bypass)?

gilt über I25.-FoKA: Dissens

Ein Patient wird mit pectanginösen Beschwerden unter Verdacht auf koronare Herzkrankheit aufgenommen. Die kardiologische Diagnostik einschließlich Linksherzkatheteruntersuchung ergibt keinen Hinweis auf eine kardiale Ursache. Rechtfertigt diese Symptomatik alleine die Kodierung der Angina pectoris als Hauptdiagnose?

BSGBSG, Urteil vom 08.11.2011: Festlegung der Vergütungshöhe für DRG-Tatbestände durch Fallpauschalen-Katalog – Gebot des effektiven Rechtsschutzes – Rechtsbeziehungen zwi …08.11.2011

1. Kodierrichtlinien und Fallpauschalen-Katalog, als Normenverträge für die Krankenhausvergütung vereinbart, sind streng nach Wortlaut und Normsystematik unter Achtung des Spezialitätsgrundsatzes auszulegen. 2. Der Fallpauschalen-Katalog legt die Vergütungshöhe für Diagnosis Related Group-Tatbestände fest. Die vereinbarten automatisierten Ermittlungsprogramme (Grouper) umschreiben mit Blick auf die möglichen Eingaben aufgrund komplexer Rechenprozesse in Algorithmen die Diagnosis Related Group-Tatbestände. 3.

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Änderungen1

2012Titel geändert
Atherosklerotische Herzkrankheit: Ein-Gefäßerkrankung Ein-Gefäß-Erkrankung
2010Bestand
Atherosklerotische Herzkrankheit: Ein-Gefäßerkrankung

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.