Kodeakte

I21.4-Akuter subendokardialer Myokardinfarkt

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

Welche Regeln gelten für meinen Fall?

Kodetext I21.4- im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge3

gilt über I21.-

Angina pectoris (I20.–)

BSGBSG, Urteil vom 16.07.2025: Prüfverfahren nach § 275 Abs 1c SGB 5 – Korrektur der Hauptdiagnose – teleologische Reduktion der Regelung über Datensatzkorrekturen nach de …16.07.2025

Die Regelung über Datensatzkorrekturen nach der Prüfverfahrensvereinbarung 2016 (juris: PrüfvVbg) ist im Fall der Korrektur der Hauptdiagnose teleologisch dahingehend zu reduzieren, dass im gerichtlichen Verfahren sich der Vergütungsanspruch unter voller materieller Prüfung nach der sich danach ergebenden Hauptdiagnose bestimmt, der Anspruch des Krankenhauses aber auf den Rechnungsbetrag beschränkt ist, der sich aus der ursprünglich erfolgten Kodierung oder in zulässiger Weise erfolgten Nachkodierung ergibt.

Volltext anzeigen (~18 Seiten)

Wird geladen …

BSGBSG, Urteil vom 16.07.2025: Ausschluss der Korrektur und Ergänzung von Datensätzen nach Ablauf der Änderungsfristen – Rechtsfolgen des § 7 Abs 5 PrüfvV 2016 nicht dispo …16.07.2025

Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Abrechnungsprüfung - Präklusionswirkung des § 7 Abs 5 PrüfvV 2016 - Konkretisierung des Prüfgegenstandes - Ausschluss der Korrektur und Ergänzung von Datensätzen nach Ablauf der Änderungsfristen - Rechtsfolgen des § 7 Abs 5 PrüfvV 2016 nicht dispositiv - Eintritt der Präklusionswirkung auch bei fehlender Mitteilung der abschließenden Entscheidung

Volltext anzeigen (~15 Seiten)

Wird geladen …

Änderungen1

2024Untergliedert
Inhalte übergeleitet in I21.40I21.41I21.48
2010Bestand
Akuter subendokardialer Myokardinfarkt

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.