Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten

G20.1-Primäres Parkinson-Syndrom mit mäßiger bis schwerer BeeinträchtigungChronische30 – 124Morbi-RSA
ChronischeChronische bzw. langandauernde Erkrankung — wird bei der PCCL-Berechnung als Dauerdiagnose berücksichtigt.
Morbi-RSAMorbus Parkinson ohne Dauermedikation / Essentieller Tremor und andere Bewegungsstörungen / Myopathien, andere Erkrankungen der neuromuskulären Synapse und sonstige degenerative Krankheiten des Nervensystems
30 – 124Altersbeschränkung: 30 Jahre bis 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs wird eine Warnung erzeugt, der Kode aber akzeptiert.
Inklusive:

Stadien 3 oder 4 nach Hoehn und Yahr

G20.10Primäres Parkinson-Syndrom mit mäßiger bis schwerer Beeinträchtigung: Ohne WirkungsfluktuationCCL:123Chronische30 – 124Morbi-RSA
G20.11Primäres Parkinson-Syndrom mit mäßiger bis schwerer Beeinträchtigung: Mit WirkungsfluktuationCCL:123Chronische30 – 124Morbi-RSASEG4-KDE:517