Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten
Die Störung ist durch häufige tatsächliche oder versuchte Brandstiftung an Gebäuden oder anderem Eigentum ohne verständliches Motiv und durch eine anhaltende Beschäftigung der betroffenen Person mit Feuer und Brand charakterisiert. Das Verhalten ist häufig mit wachsender innerer Spannung vor der Handlung und starker Erregung sofort nach ihrer Ausführung verbunden.
Brandstiftung: als Grund zur Beobachtung wegen des Verdachtes einer psychischen Störung Z03.2
Brandstiftung: bei Intoxikation mit Alkohol oder psychotropen Substanzen F10-F19, vierte Stelle .0
Brandstiftung: bei organischen psychischen Störungen F00-F09
Brandstiftung: bei Schizophrenie F20.-
Brandstiftung: bei Störungen des Sozialverhaltens F91.-
Brandstiftung: durch Erwachsene mit dissozialer Persönlichkeitsstörung F60.2