Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten
Soll bei Arzneimittelinduktion die Substanz angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.
Folgen von Mangelernährung und sonstigen alimentären Mangelzuständen E64.-
Störungen des Mineralstoffwechsels E83.-