Kodeakte

E10.8-Diabetes mellitus, Typ 1: Mit nicht näher bezeichneten Komplikationen

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

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Kodetext E10.8- im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge4

gilt über E10.-

Typen des Diabetes mellitus

gilt über E10.-

Kapitel XV enthält zwei Bereiche zur Kodierung von Komplikationen in der Schwangerschaft:

gilt über E10.-

Die Diagnose „Vergiftung durch Arzneimittel/Drogen“ wird gestellt bei irrtümlicher Einnahme oder unsachgemäßer Anwendung (z.B. Einnahme zwecks Selbsttötung und Tötung).

gilt über E10.-FoKA: Konsens

Eine Schwangere wird mit entgleistem Diabetes mellitus Typ I stationär aufgenommen. Es besteht eine Ketoazidose mit der Notwendigkeit einer intensivmedizinischen Überwachung und Behandlung. Darf O24.0 Diabetes mellitus in der Schwangerschaft, vorher bestehender Diabetes mellitus, Typ 1 zusammen mit E10.

Änderungen

2010Bestand
Diabetes mellitus, Typ 1: Mit nicht näher bezeichneten Komplikationen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.