Kodeakte

D68.31Hämorrhagische Diathese durch Vermehrung von Antikörpern gegen Faktor VIII

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

Welche Regeln gelten für meinen Fall?

Kodetext D68.31 im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge3

gilt über D68.3-FoKA: Dissens

Wie werden Fälle mit Neueinstellung auf orale Antikoagulation (z. B. Phenprocoumon) oder bei Pausierung (z. B. wegen Operation) und anschließender Neueinstellung kodiert? Wann kann ein Kode aus D68.3- Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper kodiert werden?

gilt über D68.3-FoKA: Konsens

Präoperativ wird bei einem antikoagulierten Patienten das Phenprocoumon abgesetzt und auf Grund des erniedrigten Quickwertes (INR) Vitamin K gegeben. Was wird als Nebendiagnose kodiert?

gilt über D68.-FoKA: Dissens

Ein Patient wird wegen eines nichttraumatischen Rektusscheidenhämatoms unter Phenprocoumon-Einnahme (INR im therapeutischen Bereich) aufgenommen. Was ist die Hauptdiagnose?

Änderungen

2010Bestand
Hämorrhagische Diathese durch Vermehrung von Antikörpern gegen Faktor VIII

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.