Kodeakte
Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.
Eine Patientin wird mit einer dekompensierten Herzinsuffizienz stationär aufgenommen. Sechs Jahre zuvor war bei Patientin ein Mammakarzinom brusterhaltend operiert worden, Lymphknoten waren nicht befallen, eine Behandlung des Mammakarzinoms erfolgt derzeit nicht.
Die Reihenfolge der anzugebenden Kodes hängt von der Behandlung während des betreffenden Krankenhausaufenthaltes ab.
Lymphomen, die als „extranodal“ ausgewiesen werden oder die sich in einem anderen Gebiet als den Lymphdrüsen befinden (z.B. das MALT-Lymphom des Magens), ist der entsprechende Kode aus den Kategorien C81 bis C88 zuzuweisen.
Eine Patientin im schlechten Allgemeinzustand wurde auf Grund einer subtrochantären Femurfraktur rechts nach Sturz aufgenommen. Es erfolgte eine geschlossene Reposition und Osteosynthese. Bei der Patientin bestand eine alkoholtoxische Leberzirrhose und in der Vorgeschichte wurde ein Mammakarzinom erwähnt.
Stationäre Aufnahme zur Durchführung einer systemischen Chemotherapie bei bekannter Metastasierung (pulmonal und lymphogen) bei Zustand nach Nephrektomie wegen Nierenkarzinom im Rahmen eines Voraufenthaltes. Am Aufnahmetag Implantation eines Ports.
Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.