Kodeakte

C34.0Bösartige Neubildung: Hauptbronchus

Alle Regeln außerhalb des Katalogs zu diesem Kode über alle Jahrgänge: Kodierrichtlinien, Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, Kodierempfehlungen und Rechtsprechung — jeweils mit Datum, Geltung und Quelle.

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Kodetext C34.0 im Jahrgang 2026 →

Regeln außerhalb des Katalogs, alle Jahrgänge3

Bekanntes Bronchialkarzinom des Hauptbronchus. Z. n. Radiochemotherapie. Aktuell Aufnahme wegen heftiger Schmerzen im rechten Oberbauch. Ursächlich wird ein Tumorprogress mit ausgedehnter Lebermetastasierung angesehen. Neben einer Schmerztherapie mit Opioiden Durchführung einer palliativen systemischen Chemotherapie.

gilt über C34.-FoKA: Konsens

Aufnahme eines Patienten zur Behandlung multipler Tumorsymptome bei metastasiertem Bronchialkarzinom. Übelkeit, Gewichtsverlust, Schwindel, Schmerzen, Luftnot. Therapie: Antiemetika, parenterale Ernährung, Schmerzmedikation, O2-Gabe. Keine spezifische Therapie des Grundleidens, Patient verstirbt am Tumorleiden.

gilt über C34.-FoKA: Dissens

Ein Patient wird wegen einer symptomatischen Epilepsie mit komplexen fokalen, sekundär generalisierenden Anfällen auf dem Boden von Hirnmetastasen eines Bronchialkarzinoms stationär aufgenommen.

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Hauptbronchus

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.