IfSGMeldepflichtige Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Bei Verdacht, Erkrankung oder Tod ist eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erforderlich.
IfSG-LaborBei Laboruntersuchungen zu dieser Diagnose kann die Laborausschlussziffer des EBM (32006) gewählt werden.
Inklusive:
Unter A15.0 aufgeführte Zustände, histologisch gesichert