IfSGMeldepflichtige Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Bei Verdacht, Erkrankung oder Tod ist eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erforderlich.
Kodierhinweis:
Benutze (eine) zusätzliche Schlüsselnummer(n), um (eine) infektionsbedingte Organkomplikation(en) anzugeben.