DRGSystemDeutschland

P63ZAufnahmegewicht 1000 - 1249 g ohne signifikante OR-Prozedur, ohne Beatmung > 120 Stunden

Verwendung
Fallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
M
Partition "M" — medizinische Fallpauschalen. Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 5,333
5,333 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 34,4 Belegungstage, Abschlag ab dem 10. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 52. Belegungstag.
Pflege 2,2873/Tg
Tagesbezogene Bewertungsrelation des Pflegeerlöskatalogs. Sie wird zusätzlich zur Fallpauschale mit dem krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert vergütet (§ 6a KHEntgG).
Ausnahme Wiederaufnahme
Von der Fallzusammenführung ausgenommen: Eine Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus führt bei dieser Fallpauschale nicht zur Zusammenfassung der Fälle (§ 2 Abs. 1 und 2 FPV).
1 Zusatzentgelte
Zusatzentgelte, die neben dieser Fallpauschale abgerechnet werden können. Die Liste mit den Beträgen steht unten.
Katalog 2026
aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
5,333
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
34,4 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
10 Tg
BR 0,483/Tag
Obere GVD
52 Tg
BR 0,154/Tag
Pflegeerlös
2,2873
Bewertungsrelation pro Tag
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Regelbereich
11052
Untere GVD:
bis Tag 10 · BR 0,483/Tag
Mittlere VWD:
34,4 Tage
Obere GVD:
ab Tag 52 · BR 0,154/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation5,33322.398,60 €
Effektive Bewertungsrelation5,33322.398,60 €
Pflegeerlös · 2,2873/Tag × 3477,768219.442,05 €
Summe41.840,65 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage1

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung5,33334,410 · 0,48352 · 0,1540,1502,2873

Entwicklung seit 2014

BR 2026 5,333zum Vorjahr -3,4 %seit 2021 -6,1 %⌀ VWD 34,4 Tage (Vorjahr 35,2)Pflege/Tag 2,2873
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
20265,333-3,4 %34,410–522,2873
20255,522+1,5 %35,211–532,2522
20245,442+7,5 %37,211–552,2101
20235,064-10,3 %36,111–542,0850
20225,645-0,6 %38,712–572,4740
20215,678+7,3 %38,712–572,5349
20205,293-49,0 %37,411–552,4349
201910,388+20,8 %41,713–60
20188,602-7,5 %38,412–56
20179,303-0,1 %42,013–60
20169,315-0,1 %41,813–59
20159,325+6,2 %42,013–60
20148,78242,113–60

Änderungen3

2021Titel geändert
Neugeborenes, Aufnahmegewicht 1000 - 1249 g ohne signifikante OR-Prozedur, ohne Beatmung > 120 Stunden
2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
2019Titel geändert
Neugeborenes, Aufnahmegewicht 1000 - 1249 g ohne signifikante OR-Prozedur, ohne Beatmung > 95 120 Stunden
2014Bestand
Neugeborenes, Aufnahmegewicht 1000 - 1249 g ohne signifikante OR-Prozedur, ohne Beatmung > 95 Stunden

Katalogjahre 20142026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Abrechenbare Zusatzentgelte nach Anlage 81

  • ZE162Erhöhter Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten (DRG-Tabelle 1)21,75 €

Erläuterungen des Katalogs

Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach Paragraf 1 Absatz 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach Paragraf 1 Absatz 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach Paragraf 2 Absatz 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und/oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog gegebenenfalls keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen