Deutsche Kodierrichtlinien

P017qKlinische Obduktion bzw. Obduktion zur Qualitätssicherung

Der Kode 9-990 für eine Klinische Obduktion bzw. Obduktion zur Qualitätssicherung ist unter Angabe des Datums, an dem der Patient verstorben ist (Entlassungstag), anzugeben.






Spezielle Kodierrichtlinien







1 Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten