DKR 2016
Deutsche Kodierrichtlinien
1917oUnerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln
(bei Einnahme gemäß Verordnung)
Unerwünschte Nebenwirkungen indikationsgerechter Arzneimittel bei Einnahme gemäß Verordnung werden wie folgt kodiert:
ein oder mehrere Kodes für den krankhaften Zustand, in dem sich die Nebenwirkungen manifestieren, optional ergänzt durch
Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen.
Erfolgt die stationäre Aufnahme wegen einer Blutung unter Einnahme von Anti-kogulanzien, ist der Kode für das konkrete Blutungsereignis als Hauptdiagnose (entsprechend DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4)) anzugeben. Die Kodes für die hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien sind als Nebendiagnose zu verschlüsseln, optional ergänzt durch
Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen.
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