Deutsche Kodierrichtlinien

1512mAbnorme Kindslagen und -einstellungen

Kindliche Lage-, Haltungs- und Einstellungs­anomalien sind zu kodieren, wenn sie bei der Geburt vorliegen.

Bei Geburt z.B. aus Beckenendlage ist bei Vorliegen eines Geburtshindernisses

O64.1 Geburtshindernis durch Beckenendlage

zu kodieren, oder bei Spontangeburt ohne Geburtshindernis

O32.1 Betreuung der Mutter wegen Beckenendlage.

Hinterhauptslagen wie die vordere, hintere, seitliche oder diagonale Hinterhauptslage werden nur dann kodiert, wenn ein Eingriff erfolgt.