Deutsche Kodierrichtlinien

1505mVorzeitige Beendigung der Schwangerschaft

Erfolgt die Aufnahme zur vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft durch Abort (Fetal­gewicht unter 500g, keine Vitalitätszeichen), z.B. aus medizinischen Gründen, oder aufgrund eines behandlungs- bzw. überwachungsbedürftigen Zustandes und es kommt im selben Aufenthalt zur vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft durch Abort, so ist

O04.– Ärztlich eingeleiteter Abort

als Hauptdiagnose zuzuordnen, zusammen mit einem Kode aus

O09.–! Schwangerschaftsdauer

und einem Kode, der den Grund für die Beendigung angibt, wie z.B.

O35.0 Betreuung der Mutter bei (Verdacht auf) Fehlbildung des Zentralnervensystems beim Fetus.


Erfolgt die Aufnahme zur vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft durch Entbindung, z.B. aus medizinischen Gründen, oder aufgrund eines behandlungs- bzw. überwachungsbedürftigen Zustandes und es kommt im selben Aufenthalt zur vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft durch Entbindung, so ist der Grund für die vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft als Hauptdiagnose anzugeben, wie z.B.

O35.0 Betreuung der Mutter bei (Verdacht auf) Fehlbildung des Zentralnervensystems beim Fetus.

Als Nebendiagnosen sind


O60.1 Vorzeitige spontane Wehen mit vorzeitiger Entbindung oder

O60.3 Vorzeitige Entbindung ohne spontane Wehen


O09.–! Schwangerschaftsdauer

sowie

Z37.0! Lebendgeborener Einling oder

Z37.1! Totgeborener Einling

(bzw. die analogen Kodes bei Mehrlingen)


zuzuweisen.