DKR 2025
Deutsche Kodierrichtlinien
0801pSchwerhörigkeit und Taubheit
Die Diagnosen Schwerhörigkeit und Taubheit können mit einem passenden Kode aus den Kategorien
H90.– Hörverlust durch Schallleitungs- oder Schallempfindungsstörung und
H91.– Sonstiger Hörverlust
unter anderem in folgenden Situationen als Hauptdiagnose kodiert werden:
- Untersuchung bei Kindern, wenn ein CT unter Sedierung oder Hörtests durchgeführt werden
- plötzlicher Hörverlust bei Erwachsenen
- Stationäre Aufnahme zur Einführung eines Kochlea- oder Hörimplantates
- Krankheiten des Kreislaufsystems
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