Deutsche Kodierrichtlinien

MCP
Für Kodierfachkräfte

Schneller zum passenden Code mit Querverweisen.

0801pSchwerhörigkeit und Taubheit

Die Diagnosen Schwerhörigkeit und Taubheit können mit einem passenden Kode aus den Kategorien

H90.– Hörverlust durch Schallleitungs- oder Schallempfindungsstörung und

H91.– Sonstiger Hörverlust

unter anderem in folgenden Situationen als Hauptdiagnose kodiert werden:

- Untersuchung bei Kindern, wenn ein CT unter Sedierung oder Hörtests durchgeführt werden

- plötzlicher Hörverlust bei Erwachsenen

- Stationäre Aufnahme zur Einführung eines Kochlea- oder Hörimplantates






Krankheiten des Kreislaufsystems