Deutsche Kodierrichtlinien

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0801pSchwerhörigkeit und Taubheit

Die Diagnosen Schwerhörigkeit und Taubheit können mit einem passenden Kode aus den Kategorien

H90.– Hörverlust durch Schallleitungs- oder Schallempfindungsstörung und

H91.– Sonstiger Hörverlust

unter anderem in folgenden Situationen als Hauptdiagnose kodiert werden:

- Untersuchung bei Kindern, wenn ein CT unter Sedierung oder Hörtests durchgeführt werden

- plötzlicher Hörverlust bei Erwachsenen

- Stationäre Aufnahme zur Einführung eines Kochlea- oder Hörimplantates






Krankheiten des Kreislaufsystems