Gegenüber 2017: 1 Neu · 7 Geändert laut Anhang B · 11 Weitere Textänderungen. Zum Katalog
Richtlinien, deren Nummer es im Vorjahr nicht gab.
Aufnahme einer neuen Kodierrichtlinie, welche die Angabe des Leistungsdatums für die Kodierung der Obduktion regelt.