A04.7-Enterokolitis durch Clostridium difficileAmbulant 4-stellig⚖ 1
Verwendung § 301P →V
Hinweisneu: Soll eine rekurrente Infektion mit Clostridium difficile angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer ([U69.40!](/icd10/U6940)) zu benutzen.
HinweisBenutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2015-97 ZE2016-97 bzw. ZE2015-98, ZE2016-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2015, 2016, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" ([U69.11!](/icd10/U6911)) oder "temporären" ([U69.12!](/icd10/U6912)) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
HinweisBenutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2015-97 ZE2016-97 bzw. ZE2015-98, ZE2016-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2015, 2016, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" ([U69.11!](/icd10/U6911)) oder "temporären" ([U69.12!](/icd10/U6912)) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
HinweisBenutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2015-97 ZE2016-97 bzw. ZE2015-98, ZE2016-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2015, 2016, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" ([U69.11!](/icd10/U6911)) oder "temporären" ([U69.12!](/icd10/U6912)) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
HinweisBenutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2015-97 ZE2016-97 bzw. ZE2015-98, ZE2016-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2015, 2016, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" ([U69.11!](/icd10/U6911)) oder "temporären" ([U69.12!](/icd10/U6912)) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
HinweisBenutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2015-97 ZE2016-97 bzw. ZE2015-98, ZE2016-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2015, 2016, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" ([U69.11!](/icd10/U6911)) oder "temporären" ([U69.12!](/icd10/U6912)) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
D68.38Sonstige hämorrhagische Diathese durch sonstige und nicht näher bezeichnete AntikörperZE: ZE2016-98⚖ 3
HinweisBenutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2015-97 ZE2016-97 bzw. ZE2015-98, ZE2016-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2015, 2016, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" ([U69.11!](/icd10/U6911)) oder "temporären" ([U69.12!](/icd10/U6912)) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
Exklusivumneu: Dauertherapie mit Antikoagulanzien ohne Blutung [Z92.1](/icd10/Z921)
HinweisBenutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2015-97 ZE2016-97 bzw. ZE2015-98, ZE2016-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2015, 2016, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" ([U69.11!](/icd10/U6911)) oder "temporären" ([U69.12!](/icd10/U6912)) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
HinweisBenutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2015-97 ZE2016-97 bzw. ZE2015-98, ZE2016-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2015, 2016, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" ([U69.11!](/icd10/U6911)) oder "temporären" ([U69.12!](/icd10/U6912)) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
HinweisBenutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2015-97 ZE2016-97 bzw. ZE2015-98, ZE2016-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2015, 2016, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" ([U69.11!](/icd10/U6911)) oder "temporären" ([U69.12!](/icd10/U6912)) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
HinweisBenutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2015-97 ZE2016-97 bzw. ZE2015-98, ZE2016-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2015, 2016, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" ([U69.11!](/icd10/U6911)) oder "temporären" ([U69.12!](/icd10/U6912)) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
J09Grippe durch bestimmte zoonotische oder pandemische nachgewiesene InfluenzavirenBezeichnung neu ↺ 2015IfSGLaborausnahme EBM
Exklusivumneu: Grippe durch saisonale nachgewiesene Influenzaviren [J10.-](/icd10/J10)
HinweisGrippe durch Influenzaviren von besonderer epidemiologischer Relevanz mit einer Übertragung von Tier zu Mensch oder Mensch zu Mensch, nur wie im Inklusivum aufgeführt. Mensch
HinweisWeitere nachgewiesene Influenzavirenstämme dürfen nur auf Empfehlung Für die Anwendung dieser Kategorie sind die Richtlinien des globalen Influenzaprogramms (GIP, http://www.who.int/influenza/) der WHO eingeschlossen werden. zu beachten.
M96.6Knochenfraktur nach Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte⚖ 2
Hinweisneu: Diese Schlüsselnummer ist nur bei einer beim Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte aufgetretenen Fraktur anzugeben.
Hinweisneu: Soll das Vorliegen einer Blutgerinnungsstörung angegeben werden, ist bei Zuständen, die mit [O00](/icd10/O00)-[O07](/icd10/O07) und [O08.1](/icd10/O081) verschlüsselt werden, eine zusätzliche Schlüsselnummer [D65-D69](/icd10/D65_D69) zu benutzen.
O45.0Vorzeitige Plazentalösung bei Gerinnungsstörungweiblich12 – 55
Hinweisneu: Benutze eine zusätzliche Schlüsselnummer [D65-D69](/icd10/D65_D69), um die Art der Blutgerinnungsstörung anzugeben.
O46.0Präpartale Blutung bei Gerinnungsstörungweiblich12 – 55
Hinweisneu: Benutze eine zusätzliche Schlüsselnummer [D65-D69](/icd10/D65_D69), um die Art der Blutgerinnungsstörung anzugeben.
O67.0Intrapartale Blutung bei Gerinnungsstörungweiblich12 – 55
Hinweisneu: Benutze eine zusätzliche Schlüsselnummer [D65-D69](/icd10/D65_D69), um die Art der Blutgerinnungsstörung anzugeben.
Hinweisneu: Benutze eine zusätzliche Schlüsselnummer [D65-D69](/icd10/D65_D69), um die Art der Blutgerinnungsstörung anzugeben.
O96.-Tod infolge jeder gestationsbedingten Ursache nach mehr als 42 Tagen bis unter einem Jahr nach der Entbindungweiblich12 – 55⚖ 1
Exklusivumneu: Folgen, die nicht zum Tod führen [O94](/icd10/O94)
Exklusivumneu: Tod infolge von Zuständen, die als Folgen oder Spätfolgen gestationsbedingter Ursachen bezeichnet sind [O97.-](/icd10/O97)
Hinweisneu: Die Kategorie [O96](/icd10/O96) ist vorgesehen, um den Tod infolge jeder gestationsbedingten Ursache (Zustände aus [O00](/icd10/O00)-[O75](/icd10/O75), [O85-O92](/icd10/O85_O92) und [O98](/icd10/O98)-[O99](/icd10/O99)) nach mehr als 42 Tagen bis unter einem Jahr nach der Entbindung anzuzeigen.
O97.-Tod an den Folgen gestationsbedingter Ursachenweiblich12 – 55⚖ 1
Exklusivumneu: Folgen, die nicht zum Tod führen [O94](/icd10/O94)
Hinweisneu: Die Kategorie [O97](/icd10/O97) ist vorgesehen, um den Tod infolge gestationsbedingter Ursache (Zustände aus [O00](/icd10/O00)-[O75](/icd10/O75), [O85-O92](/icd10/O85_O92) und [O98](/icd10/O98)-[O99](/icd10/O99)) ein Jahr oder mehr nach der Entbindung anzuzeigen. Zu den "Folgen" zählen Zustände, die als Folgen oder Spätfolgen bezeichnet sind oder die ein Jahr oder mehr nach der Entbindung bestehen.
P02.3Schädigung des Feten Fetus und Neugeborenen durch transplazentare Transfusionssyndrome≤1Bezeichnung neu ↺ 2015
HinweisSoll der beim Feten Fetus oder Neugeborenen aufgetretene Zustand angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer zu benutzen.
P08.2Nach dem Termin Geborenes, nicht zu schwer für das Gestationsalter≤1
HinweisFet Fetus oder Neugeborenes mit einem Gestationsalter von 42 oder mehr vollendeten Wochen (294 Tage oder mehr), für sein Gestationsalter nicht zu schwer oder zu groß.
P53Hämorrhagische Krankheit beim Feten Fetus und Neugeborenen≤1ZE: ZE2016-98Bezeichnung neu ↺ 2015
HinweisBenutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2015-97 ZE2016-97 bzw. ZE2015-98, ZE2016-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2015, 2016, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" ([U69.11!](/icd10/U6911)) oder "temporären" ([U69.12!](/icd10/U6912)) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
P60Disseminierte intravasale Gerinnung beim Feten Fetus und Neugeborenen≤1ZE: ZE2016-98Bezeichnung neu ↺ 2015
HinweisBenutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2015-97 ZE2016-97 bzw. ZE2015-98, ZE2016-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2015, 2016, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" ([U69.11!](/icd10/U6911)) oder "temporären" ([U69.12!](/icd10/U6912)) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
InklusivumDefibrinationssyndrom beim Feten Fetus oder Neugeborenen
S42.-Fraktur im Bereich der Schulter und des Oberarmes
Hinweisneu: Benutze die zusätzliche Schlüsselnummer [M96.6](/icd10/M966), um anzugeben, dass die Fraktur beim Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte aufgetreten ist.
Hinweisneu: Benutze eine zusätzliche Schlüsselnummer aus [Z96.6-](/icd10/Z966), um anzugeben, dass es sich um eine Fraktur bei einem bereits vorhandenen orthopädischen Gelenkimplantat handelt .
Hinweisneu: Benutze die zusätzliche Schlüsselnummer [M96.6](/icd10/M966), um anzugeben, dass die Fraktur beim Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte aufgetreten ist.
Hinweisneu: Benutze eine zusätzliche Schlüsselnummer aus [Z96.6-](/icd10/Z966), um anzugeben, dass es sich um eine Fraktur bei einem bereits vorhandenen orthopädischen Gelenkimplantat handelt .
S62.-Fraktur im Bereich des Handgelenkes und der Hand
Hinweisneu: Benutze die zusätzliche Schlüsselnummer [M96.6](/icd10/M966), um anzugeben, dass die Fraktur beim Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte aufgetreten ist.
Hinweisneu: Benutze eine zusätzliche Schlüsselnummer aus [Z96.6-](/icd10/Z966), um anzugeben, dass es sich um eine Fraktur bei einem bereits vorhandenen orthopädischen Gelenkimplantat handelt .
HinweisBenutze eine zusätzliche Schlüsselnummer aus [S71.84](/icd10/S7184)-[S71.89](/icd10/S7189) zusammen mit [S72](/icd10/S72), um den Schweregrad des Weichteilschadens bei einer Fraktur zu verschlüsseln.
Hinweisneu: Benutze die zusätzliche Schlüsselnummer [M96.6](/icd10/M966), um anzugeben, dass die Fraktur beim Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte aufgetreten ist.
Hinweisneu: Benutze eine zusätzliche Schlüsselnummer aus [Z96.6-](/icd10/Z966), um anzugeben, dass es sich um eine Fraktur bei einem bereits vorhandenen orthopädischen Gelenkimplantat handelt .
S82.-Fraktur des Unterschenkels, einschließlich des oberen Sprunggelenkes
Hinweisneu: Benutze die zusätzliche Schlüsselnummer [M96.6](/icd10/M966), um anzugeben, dass die Fraktur beim Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte aufgetreten ist.
Hinweisneu: Benutze eine zusätzliche Schlüsselnummer aus [Z96.6-](/icd10/Z966), um anzugeben, dass es sich um eine Fraktur bei einem bereits vorhandenen orthopädischen Gelenkimplantat handelt .
S92.-Fraktur des Fußes [ausgenommen oberes Sprunggelenk]
Hinweisneu: Benutze die zusätzliche Schlüsselnummer [M96.6](/icd10/M966), um anzugeben, dass die Fraktur beim Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte aufgetreten ist.
Hinweisneu: Benutze eine zusätzliche Schlüsselnummer aus [Z96.6-](/icd10/Z966), um anzugeben, dass es sich um eine Fraktur bei einem bereits vorhandenen orthopädischen Gelenkimplantat handelt .
T86.0-Versagen eines Transplantates hämatopoetischer Stammzellen und Graft-versus-host-Krankheit Graft-versus-Host-KrankheitAmbulant 4-stellig⚖ 3
HinweisBenutze zusätzliche Schlüsselnummern bei den Subkategorien [T86.01](/icd10/T8601)†, [T86.02](/icd10/T8602)†, [T86.05](/icd10/T8605)†, [T86.06](/icd10/T8606)† und [T86.07](/icd10/T8607)†, um jede einzelne Organbeteiligung bei Graft-versus-Host-Krankheit zu verschlüsseln.
Die Einteilung der Stadien und Grade der akuten Graft-versus-Host-Krankheit erfolgt nach Meeting Report der Consensus Conference on Acute GVHD Grading (1994), Houston (USA) (Meeting Report, Consensus Conference on Acute GVHD Grading, Przepiorka D, Weisdorf D, Martin P, Klingemann HG, Beatty P, Hows J, Thomas ED, abgedruckt in: Bone Marrow Transplant. 1995 Jun;15(6):825-8).
Die Einteilung der Grade der chronischen Graft-versus-Host-Krankheit erfolgt nach: National Institutes of Health consensus development project on criteria for clinical trials in chronic graft-versus-host disease: I. Diagnosis and staging working group report. Filipovich AH1, Weisdorf D, Pavletic S, Socie G, Wingard JR, Lee SJ, Martin P, Chien J, Przepiorka D, Couriel D, Cowen EW, Dinndorf P, Farrell A, Hartzman R, Henslee-Downey J, Jacobsohn D, McDonald G, Mittleman B, Rizzo JD, Robinson M, Schubert M, Schultz K, Shulman H, Turner M, Vogelsang G, Flowers ME, abgedruckt in: Bone Biol Blood Marrow Transplant. 1995 Jun;15(6):825-8). 2005 Dec;11(12):945-56.
U69.00!Anderenorts klassifizierte, im Krankenhaus erworbene Pneumonie bei Patienten von 18 Jahren und älterAusrufezeichenkode18 – 124Nur stationär⚖ 2
HinweisUnter einer im Krankenhaus erworbenen Pneumonie versteht man eine Pneumonie, deren Symptome und Befunde die CDC-Kriterien (Centers for Disease Control and Prevention, Atlanta, USA) erfüllen und frühestens 48 Std. nach Aufnahme in ein Krankenhaus auftreten oder sich innerhalb von 28 Tagen nach Entlassung aus einem Krankenhaus manifestieren. Die Einstufung als im Krankenhaus erworbene Pneumonie bedeutet nicht automatisch, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der medizinischen Behandlung und dem Auftreten der Infektion existiert, es ist auch kein Synonym für ärztliches oder pflegerisches Verschulden. Die Schlüsselnummer ist nur von Krankenhäusern, die zur externen Qualitätssicherung nach § 137 SGB V verpflichtet sind und nur für vollstationäre Fälle anzugeben. Die Schlüsselnummer dient als Abgrenzungskriterium in der Qualitätssicherung ambulant erworbener Pneumonien.
HinweisDieser Zusatzkode ist nur von Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17b KHG zu verwenden. Die Schlüsselnummer darf nur in Verbindung mit einer vorangestellten primären Schlüsselnummer aus Tabelle 3 der Anlage 7 zur FPV 2015 2016 verwendet werden, um dadurch das abrechenbare Zusatzentgelt ZE2015-97 ZE2016-97 über die Kodierung eindeutig zu bestimmen.
HinweisDieser Zusatzkode ist nur von Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17b KHG zu verwenden. Die Schlüsselnummer darf nur in Verbindung mit einer vorangestellten primären Schlüsselnummer aus Tabelle 3 der Anlage 7 zur FPV 2015 2016 verwendet werden, um dadurch das abrechenbare Zusatzentgelt ZE2015-98 ZE2016-98 über die Kodierung eindeutig zu bestimmen.