Kodeakte
Diese Kodeakte stellt die Regeln zu OPS 8-98f zeitlich geordnet zusammen: Katalogtexte der einzelnen Jahrgänge, BfArM-Klarstellungen und FAQ, SEG-4-Kodierempfehlungen, Schlichtungsentscheidungen, MD-Richtlinien und Rechtsprechung. Jede Angabe nennt Quelle, Datum und Prüfgrad. Die Akte gibt ausschließlich belegte Fakten wieder und enthält keine Kodier- oder Rechtsberatung.
Stand der Recherche 25.09.2026
Fehlt in den ersten 13 Intensivtagen an einem Tag die dokumentierte Visite eines Facharztes mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin, ist 8-98f nicht kodierbar. Danach ist höchstens ein nicht dokumentierter Tag je angefangene 28 Tage zulässig, nie zwei aufeinanderfolgende; solche Tage bringen keine Aufwandspunkte.
Wird geladen …
Elektive stationäre Aufnahme zur geplanten Leistenhernien-Operation rechts. Intraoperativ Auftreten eines reanimationspflichtigen Herz-/Kreislaufversagens im Rahmen eines Myokardinfarktes (STEMI).
Rückwirkend. In den Kodes 8-980, 8-98d und 8-98f entfällt für den OPS 2021 jeweils folgendes Strukturmerkmal: Die Ärzte des Teams sind in der Intensivmedizin erfahren und kennen die aktuellen Probleme ihrer Patienten Diese Änderung ist rückwirkend gültig ab dem 1.
In den Kodes 8-980, 8-98d und 8-98f entfällt für den OPS 2021 jeweils folgendes Strukturmerkmal: Die Ärzte des Teams sind in der Intensivmedizin erfahren und kennen die aktuellen Probleme ihrer Patienten Diese Änderung ist rückwirkend gültig ab dem 1. Januar 2021.
Rückwirkend. Für den Kode 8-98f wurden für den OPS 2021 folgende Strukturmerkmale festgelegt: 24-stündige Verfügbarkeit folgender Verfahren am Standort des Krankenhauses: Apparative Beatmung Nicht invasives und invasives Monitoring Kontinuierliche und intermittierende Nierenersatzverfahren Endoskopie des Gastrointestinaltraktes und des Tracheobronchialsystems Intrakranielle Druckmessung oder Hybrid-Operationss
Für den Kode 8-98f wurden für den OPS 2021 folgende Strukturmerkmale festgelegt: 24-stündige Verfügbarkeit folgender Verfahren am Standort des Krankenhauses: Apparative Beatmung Nicht invasives und invasives Monitoring Kontinuierliche und intermittierende Nierenersatzverfahren Endoskopie des Gastrointestinaltraktes und des Tracheobronchialsystems Intrakranielle Druckmessung oder Hybrid-Operationssaal für kardiovaskuläre Eingriffe Transösophageale Echokardiographie Der OPS legt nicht fest, dass die 24-stündige Verfügbarkeit der Verfahren ausschließlich durch Fachärztinnen und Fachärzte bestimmter Fachgebiete zu erbringen ist. Das bedeutet zum einen, dass unter Beachtung der Fachgebietsgrenzen alle Fachärztinnen und Fachärzte die geforderten Verfahren erbringen können, um das Strukturmerkmal zu erfüllen. Zum anderen bedeutet das, dass auch Ärztinnen und Ärzte in der fachärztlichen Weiterbildung die geforderten Verfahren erbringen können, um das Strukturmerkmal zu erfüllen. Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass der Facharzt-Standard eingehalten wird und bei Bedarf eine Fachärztin oder ein Facharzt hinzugezogen werden kann. Diese Klarstellung ist rückwirkend gültig ab dem 1. Januar 2021 und ist auch für die jeweils aktuelle Version des OPS gültig.
Rückwirkend. Für den Kode 8-98f wurde für den OPS 2021 folgendes Strukturmerkmal festgelegt: Mindestens 6 von den 8 folgenden Fachgebieten sind innerhalb von maximal 30 Minuten am Standort des Krankenhauses als klinische Konsiliardienste (krankenhauszugehörig oder aus benachbarten Krankenhäusern) verfügbar: Kardiologie, Gastroenterologie, Neurologie, Anästhesiologie, Viszeralchirurgie, Unfallchirurgie, Gefäßch
Für den Kode 8-98f wurde für den OPS 2021 folgendes Strukturmerkmal festgelegt: Mindestens 6 von den 8 folgenden Fachgebieten sind innerhalb von maximal 30 Minuten am Standort des Krankenhauses als klinische Konsiliardienste (krankenhauszugehörig oder aus benachbarten Krankenhäusern) verfügbar: Kardiologie, Gastroenterologie, Neurologie, Anästhesiologie, Viszeralchirurgie, Unfallchirurgie, Gefäßchirurgie, Neurochirurgie Der OPS legt nicht fest, dass die geforderten Konsiliardienste ausschließlich durch Fachärztinnen und Fachärzte erbracht werden dürfen. Das bedeutet, dass auch Ärztinnen und Ärzte in der fachärztlichen Weiterbildung die geforderten klinischen Konsiliardienste (krankenhauszugehörig oder aus benachbarten Krankenhäusern) erbringen können, um das Strukturmerkmal zu erfüllen. Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass der Facharzt-Standard eingehalten wird und bei Bedarf eine Fachärztin oder ein Facharzt innerhalb der geforderten maximal 30 Minuten am Standort des Krankenhauses hinzugezogen werden kann. Diese Klarstellung ist rückwirkend gültig ab dem 1. Januar 2021 und ist auch für die jeweils aktuelle Version des OPS gültig.
Was bedeutet das Mindestmerkmal (seit OPS 2021 Strukturmerkmal) "tägliche Verfügbarkeit (auch am Wochenende) von Leistungen der Physiotherapie" des Kodes 8-98f Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung konkret?
"Tägliche Verfügbarkeit (auch am Wochenende)" bedeutet, dass bei bestehender Behandlungsnotwendigkeit Intensivpatienten auch am Wochenende von Physiotherapeuten behandelt werden.
Wie ist der Begriff "Metastasierende Neoplasie", der zur Berechnung der Aufwandspunkte für die Kodes 8-980 und 8-98f verwendet wird, zu verstehen?
Mit dem Begriff "Metastasierende Neoplasie" ist bei der Berechnung der Aufwandspunkte für die beiden Kodes 8-980 (Intensivmedizinische Komplexbehandlung) und 8-98f (Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung) eine Neubildung gemeint, die bereits Metastasen gebildet hat.
Wird ein Patient auf einer Intensivstation mit 8-98f-Merkmalen und auf einer, die nur 8-980 erfüllt, behandelt, werden 8-980 für die Aufwandspunkte des gesamten Aufenthalts und 8-98f nur für die Punkte auf der 8-98f-Station angegeben.
Beispiel:
Ein Patient wird 5 Tage auf einer Intensivstation, die die Kriterien des Kodes 8-98f erfüllt, intensivmedizinisch behandelt. Die Behandlung ergibt 800 Punkte. Danach wird der Patient auf eine Intensivstation, die nur die Kriterien des Kodes 8-980 erfüllt, verlegt und dort 7 Tage intensivmedizinisch weiterbehandelt. Diese Behandlung ergibt 600 Punkte. Wie wird kodiert?
Es müssen für diese Patienten ein Kode aus dem Bereich 8-980 für den Gesamtaufenthalt (Gesamtpunkte) auf beiden Intensivstationen und ein Kode für den Aufenthalt auf der Intensivstation (nur die Punkte auf dieser Intensivstation), die die Kriterien des neuen OPS-Kodes 8-98f erfüllt, angegeben werden. Für das Beispiel müssten die Kodes 8-980.31 (1400 Punkte) und 8-98f.20 (800 Punkte) angegeben werden.
Wenn ein Patient nur auf einer Intensivstation behandelt wird, die die Kriterien des bisherigen OPS-Kodes 8-980 erfüllt, ist nur ein Kode aus dem Bereich 8-980 anzugeben.
Wenn ein Patient nur auf einer Intensivstation behandelt wird, die die Kriterien des neuen OPS-Kodes 8-98f erfüllt, ist nur ein Kode aus dem Bereich 8-98f anzugeben.
Wie ist der Hinweistext 'ständige ärztliche Anwesenheit' bei den Kodes 8-980 Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) und 8-98f Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) (seit OPS 2013) zu verstehen?
Wird geladen …
Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet?
Wird geladen …
Wie berechnet und dokumentiert man die Aufwandspunkte für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung (SAPS, TISS)?
Die Anzahl der Aufwandspunkte für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung errechnet sich aus der Summe der täglichen SAPS II (ohne Glasgow-Coma-Scale) über die Verweildauer auf der Intensivstation (total SAPS II) und der Summe von 10 täglich ermittelten aufwendigen Leistungen aus dem TISS-Katalog über die Verweildauer auf der Intensivstation.
Der tägliche SAPS II (Simplified Acute Physiology Score) errechnet sich nach den Tabellen im Dokument "Berechnung der Aufwandspunkte". Erfasst werden die jeweils schlechtesten Werte innerhalb der vergangenen 24 Stunden.
Berechnung der Aufwandspunkte für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung (SAPS, TISS), gültig seit OPS 2026 (PDF)
Dokumentationsvorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung (SAPS, TISS), gültig seit OPS 2026 (PDF)
Berechnung der Aufwandspunkte für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung (SAPS, TISS), gültig für OPS 2023-2025 (PDF)
Dokumentationsvorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung (SAPS, TISS), gültig für OPS 2023-2025 (PDF)
Berechnung der Aufwandspunkte für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung (SAPS, TISS), gültig für OPS 2005-2022 (PDF)
Dokumentationsvorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung (SAPS, TISS), gültig für OPS 2005-2022 (PDF)
Bei der Berechnung der Aufwandspunkte für die OPS-Kodes 8-980 Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) und 8-98f Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) wird als Leistung ein „Flüssigkeitsersatz in hohen Mengen (> 5 l/24 Std.)“ erfasst.
Ein intensivmedizinisch versorgter Patient wird über mehrere Tage maschinell beatmet. Im Rahmen der intensivmedizinischen Komplexbehandlung (OPS 8-980 bzw. 8-98f) wird täglich der SAPS II und der Core-10-TISS Score ermittelt.
Bei der Dokumentation zur Erfassung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung bei Erwachsenen können u. a. beim Core-10-TISS-Score täglich 5 Aufwandspunkte für die „Apparative Beatmung“ berechnet werden.
Ein Patient wird um 21:30 Uhr auf die Intensivstation aufgenommen. Die erste Visite durch einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin erfolgt aufgrund der Uhrzeit nicht am Aufnahmetag, sondern am Folgetag um 08:30 Uhr. Es wird der OPS 8-98f.
In Kraft seit 01.08.2026. Die Richtlinie nach § 283 Abs. 2 SGB V regelt die Strukturprüfung: für 8-98f wird die Bescheinigung je Intensivstation ausgestellt und gilt zwei Jahre; Anlage 6 nennt die je Merkmal vorzulegenden Unterlagen. Version 3 streicht das PpUG-Kriterium bei den Leistungsgruppen.
Lesart des MD zu 8-98f: Konsiliardienste dürfen Ärzte in Weiterbildung sein, ein Facharzt muss aber binnen 30 Minuten vor Ort sein können; gewöhnliche Rufbereitschaft von zu Hause gilt ohne besonderen Nachweis nicht als plausibel; Nierenersatz muss kontinuierlich und intermittierend jederzeit verfügbar sein.
Maßgeblich ist, ob eine Einheit lebensbedrohliches Organversagen behandeln kann — mit der geforderten Ausstattung und täglicher ärztlicher Anwesenheit —, nicht ihr Name. Auch eine „IMC“ kann das erfüllen. Zurückverwiesen an das LSG.
Wird geladen …
Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung nach OPS (2015) 8-98f - 24-stündige Verfügbarkeit der interventionellen Kardiologie mit Akut-PTCA
Wird geladen …
Für 8-980 (OPS 2015) setzt die Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit Zusatzweiterbildung Intensivmedizin voraus, dass er mindestens einmal täglich persönlich auf der Station anwesend ist, dazu eine durchgehende Rufbereitschaft. Die Klinik unterlag.
Wird geladen …
1. Die zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den Verbänden der Krankenkassen 2014 geschlossene Prüfverfahrensvereinbarung (juris: PrüfvVbg) gilt im Jahr 2016 auch für Prüfungen der sachlich-rechnerischen Richtigkeit der Abrechnung. 2. Erkenntnisse aus Strukturprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, an denen das Krankenhaus freiwillig mitgewirkt hat, können in Abrechnungsprüfungen nach der Prüfverfahrensvereinbarung 2014 verwertet werden.
Wird geladen …
Der 2016 geltende Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) verlangte für den Betrieb einer Blutbank als eine der Voraussetzungen des OPS-Kodes "Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung" keine transfusionsmedizinische Expertise.
Wird geladen …
Wird ein Patient sowohl auf einer Intensiveinheit mit 8-98f-Merkmalen als auch auf einer Einheit behandelt, die nur 8-980 erfüllt, wird 8-980 mit den Aufwandspunkten des gesamten Intensivaufenthalts kodiert und zusätzlich 8-98f mit den Punkten, die allein auf der 8-98f-Einheit anfielen.
Der neue Kode umfasst 29 Kodes bzw. Subkodes (8-98f.0 bis 8-98f.f) nach Aufwandspunkten mit denselben Punktbändern wie 8-980. Mindestmerkmale u. a.: Behandlungsleitung durch Facharzt mit Zusatzweiterbildung Intensivmedizin, überwiegend auf der Intensivstation tätig; ständige ärztliche Anwesenheit; 24-h-Verfahren; 7 von 9 Konsiliarfächern sowie Labor, Radiologie und Blutbank binnen 30 Minuten; tägliche Physiotherapie. Der OPS 2012 enthält 8-98f noch nicht.
Metastasen zählen beim SAPS-Merkmal „chronische Leiden“ nur, wenn sie nach den DKR als Haupt- oder Nebendiagnose kodiert sind.
Die rund um die Uhr verfügbaren Verfahren müssen ab OPS 2016 „im eigenen Klinikum“ vorgehalten werden.
Für das TISS-Merkmal „>5 l/24 h“ zählt nur parenteral zugeführte Flüssigkeit, nicht orale oder enterale Zufuhr. Eine FoKA-Position dazu wurde nicht geprüft.
Die Formulierung „Dieser Kode ist …“ wurde zu „Diese Kodes sind …“ geändert.
Der SAPS-Aufnahmestatus richtet sich allein nach dem Zeitpunkt der Operation; eine ungeplante postoperative Intensivaufnahme gilt unabhängig vom Grund als „nicht geplant chirurgisch“. Der Schlichtungsausschuss folgte damit nicht der SEG-4-Auffassung („medizinisch“).
Neu: intensivmedizinischer Facharzt werktags (Mo–Fr) zwischen 8 und 18 Uhr mindestens 7 Stunden auf der Station, sonst binnen 30 Minuten am Patienten, sowie erstmals eine tägliche Facharztvisite. Das Entweder-oder TEE/ICP wurde ersetzt, „3 von 4“ umfasst CT/MRT, PTCA, interventionelle (Neuro)Radiologie und Labor; Konsiliardienste 6 von 8 statt 7 von 9 (ohne Innere Medizin); der Punkt Labor/Radiologie/Blutbank entfiel.
ECMO/ECLS wurde in die Liste der besonderen Verfahren aufgenommen, die gesondert zu kodieren sind.
Für 8-98f durften vorübergehend Behandlungsleitung, Facharztpräsenz (7 h / 30 min), ständige ärztliche Anwesenheit, Physiotherapie und tägliche Visite nicht geprüft werden. Nach der Liste 2022 galt das Fenster vom 01.11.2021 bis 19.03.2022 und nur für Krankenhäuser mit COVID- oder Verdachtsfällen; die genauen Zeitfenster 2020/2021 sind nur sekundär belegt.
Die meisten Merkmale wurden Strukturmerkmale, die der MD einmal je Standort prüft; fallbezogene Mindestmerkmale blieben nur die kontinuierliche 24-h-Überwachung und die tägliche Visite. Außerdem: Präsenzfenster 6–22 statt 8–18 Uhr, „Zusatzbezeichnung“ statt „Zusatzweiterbildung“, „am Standort des Krankenhauses“ statt „im eigenen Klinikum“, Laborbeispiele ausformuliert und externe Speziallabore zugelassen.
Vorschläge betrafen u. a. Konsiliardienste binnen 30 Minuten und Telemedizin (2023), eine Dreiteilung der Intensivkodes (2024, 2025), die Facharztqualifikation (2024), die „30 Minuten“ (2025) sowie SAPS/TISS und Dokumentationsregeln (2026). Die Einzelvoten sind nicht verifiziert; da der Katalogtext unverändert blieb, wurden die Vorschläge offenbar nicht umgesetzt.
Nr. 1: „Behandlungsleitung“ begründet keine Anwesenheitspflicht, sofern der Kode sie nicht vorgibt. Nr. 5: Das Merkmal „Ärzte des Teams sind … erfahren“ wurde rückwirkend ab 01.01.2021 gestrichen. Nr. 7 und 8: 24-h-Verfahren und 30-Minuten-Konsiliardienste dürfen Ärzte in Weiterbildung erbringen, wenn der Facharztstandard gesichert und ein Facharzt hinzuziehbar ist.
Der Wortlaut lautet seitdem „werktags zwischen 6 und 22 Uhr“.
Die Hinweistexte zu 8-98f und 8-980 sind in den Katalogen 2022 bis 2026 wortgleich.
Ohne arterielle oder kapilläre Blutgasanalyse wird das Horovitz-Merkmal an diesem Tag mit 0 bewertet. Seit 2024 schließt DKR 0103 die Verwendung von Umrechnungstabellen aus.
Die 5 TISS-Punkte für „apparative Beatmung“ gibt es nur für Beatmung im Sinne der DKR 1001 (mindestens 6 mbar Druckdifferenz; nicht für perioperative Beatmung bis 24 Stunden).
Bei Aufnahme spät am Abend zählt eine Facharztvisite innerhalb der ersten 24 Stunden auch für den Aufnahmetag; danach laufen die Tage von 0 bis 24 Uhr. FoKA-Status: Konsens.
Für 8-980 verlangt die Behandlungsleitung durch einen intensivmedizinischen Facharzt dessen persönliche Anwesenheit auf der Station mindestens einmal täglich und eine durchgehende Rufbereitschaft. Das Gericht grenzte dies von der zusätzlichen 8-98f-Anforderung ab, überwiegend auf der Intensivstation tätig zu sein. Das Krankenhaus unterlag.
Nach OPS 2015 erfüllt eine Kooperationsvereinbarung mit einem anderen Krankenhaus das Merkmal der 24-h-Akut-PTCA nicht; die Nichtzulassungsbeschwerde des Krankenhauses wurde zurückgewiesen. Das Datum ist über dejure belegt; mydrg nennt den 25.07.2025, das ist das Artikel-, nicht das Entscheidungsdatum.
Strittig war, ob ein Tag ohne Visite (28.09.2019; Behandlung 18.09.–10.10.2019, DRG F36A) 8-98f insgesamt ausschließt. Das BSG wies die Beschwerde zurück: Reine OPS-Auslegungsfragen gehören vor den Schlichtungsausschuss Bund (§ 19 KHG); das LSG hatte die Klage des Krankenhauses abgewiesen. Danach verwiesen Sozialgerichte ähnliche Fälle an den Ausschuss (SG Hannover S 86 KR 665/25 KH, S 86 KR 666/25 KH).
Maßgeblich ist die Funktion, nicht der Name der Einheit: Auch eine „IMC“ kann genügen, wenn sie lebensbedrohliches Organversagen mit der nötigen Ausstattung und täglicher ärztlicher Präsenz behandeln kann. Zurückverwiesen an das LSG Niedersachsen-Bremen.
Gegenüber 2023–2025: Aufnahmestatus neu definiert (Grund der postoperativen Aufnahme unerheblich, wie KDE 586); Leukozyten „im Vollblut“; TISS-Merkmale umbenannt oder erweitert (z. B. „Katecholamine, Vasopressoren und/oder Inotropika“, „Erweiterte hämodynamische Messungen“, „Nieren-/Leberersatzverfahren“, „Spezielle Interventionen“ als Liste); die Wiederaufnahmeregel verweist auf FAQ 8031. Die Punktwerte wurden nicht einzeln nachgeprüft.
Version 3 streicht nur das PpUG-Kriterium der Leistungsgruppen. Für 8-98f: Bescheinigung je Intensivstation (Anlage 7), gültig 2 statt regulär 3 Jahre (Anlage 8); Anlage 6 listet die Nachweise je Merkmal; beantragt eine Station 8-980 und 8-98f, genügt ein Strukturformular (Anlage 3). Übergang: Bescheinigungen der Runde 2025/26 enden für Anlage-8-Kodes am 31.12.2027.
Frage: Entfallen bei einem Intensivtag ohne Facharztvisite nur die Punkte dieses Tages oder 8-98f insgesamt, ersetzt durch 8-980? Das Krankenhaus beantragte eine tageweise Betrachtung. Die Beispielfälle im Antrag verlieren jeweils rund 4.700 bis 8.300 EUR.
Nach Auffassung der FoKA (DGfM) beseitigt eine fehlende Visite an einem Tag 8-98f nicht für den ganzen Aufenthalt; nicht erfüllte Tage seien unter 8-980 zu zählen. Da die Punkte täglich erhoben werden, sei die Leistung kein unteilbarer Block. Der Volltext ist nur für Mitglieder zugänglich.
Lesart des MD: Konsiliardienste dürfen Ärzte in Weiterbildung leisten, wenn ein Facharzt binnen 30 min vor Ort sein kann; „30 min am Patienten“ setzt i. d. R. Präsenz im Haus voraus, Rufdienst von zu Hause nur mit Vertrag, Dienstvereinbarung oder Dienstanweisung (SOP oder Leitungsbestätigung genügen nicht); TEE durch Kardiologen oder zertifizierte Fachärzte (DEGUM/DGAI); Hybrid-OP baulich getrennt mit Schleusen, für offene Herzchirurgie; Nierenersatz kontinuierlich und intermittierend, Nephrologie auch per Kooperation.
Tage 1–13 ab erster Intensivaufnahme: Jeder Tag braucht eine dokumentierte Facharztvisite, eine Lücke schließt 8-98f aus. Ab Tag 14: höchstens ein Tag ohne dokumentierte Visite je angefangenem 28-Tage-Zeitraum, nie zwei Tage in Folge; dessen Punkte zählen nicht. Bei Verstoß entfällt 8-98f für den gesamten Intensivaufenthalt; Dokumentation bedeutet einen überprüfbaren Eintrag in der Krankenakte.
Zusammenfassungen und Praxisfragen zur Entscheidung. KU überschreibt sie als Verschärfung, medconweb als Konkretisierung; das Datum des KU-Beitrags wurde nicht geprüft.
Einzige Änderung bei 8-98f ist ein Bindestrich: „(Neuro)Radiologie“ wird zu „(Neuro-)Radiologie“. 8-980 steht nicht in der Liste. Ermittelt aus der farbigen Änderungsmarkierung der PDF.
Die FoKA sieht faktisch eine geforderte Visitenquote über 96 %, während der DIVI-Qualitätsindikator bei 90 % liegt. Kritisiert werden zudem Dokumentationsaufwand, die Unklarheit „Behandlungstag oder Kalendertag“ und Datenschutzfragen. Eine Klage wurde nicht angekündigt.
Die DIVI hält die Alles-oder-Nichts-Regel für unverhältnismäßig und richtete ihre Stellungnahme an Schlichtungsausschuss, BfArM und BMG. Eine Klage wurde nicht angekündigt.
| Merkmal (jüngste Fassung) | 2013–15 | 2016 | 2017 | 2018–19 | 2020 | 2021 | 2022–26 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kontinuierliche, 24-stündige Überwachung und akute Behandlungsbereitschaft durch ein Team von Pflegepersonal und Ärzten, die in der Intensivmedizin erfahren sind und die aktuellen Probleme ihrer Patienten kennen | M | M | M | M | M | — | — |
| Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin, der den überwiegenden Teil seiner ärztlichen Tätigkeit auf der Intensivstation ausübt | M | M | M | M | M | S* | S |
| Eine ständige ärztliche Anwesenheit auf der Intensivstation muss gewährleistet sein. Der Arzt der Intensivstation kann zu einem kurzfristigen Notfalleinsatz innerhalb des Krankenhauses (z.B. Reanimation) hinzugezogen werden | M | M | M | M | M | S | S |
| 24-stündige Verfügbarkeit folgender Verfahren im eigenen Klinikum: Apparative Beatmung | M | M* | M | M | M | — | — |
| 24-stündige Verfügbarkeit folgender Verfahren am Standort des Krankenhauses: Nicht invasives und invasives Monitoring | M | M* | M | M | M | S* | S |
| 24-stündige Verfügbarkeit folgender Verfahren am Standort des Krankenhauses: Kontinuierliche und intermittierende Nierenersatzverfahren | M | M* | M | M* | M | S* | S |
| 24-stündige Verfügbarkeit von drei der folgenden vier Verfahren im eigenen Klinikum: Radiologische Diagnostik mittels CT und MRT | M | M* | M | M* | M | — | — |
| 24-stündige Verfügbarkeit von drei der folgenden vier Verfahren im eigenen Klinikum: Interventionelle Kardiologie mit Akut-PTCA | M | M* | M | M* | M | — | — |
| 24-stündige Verfügbarkeit folgender Verfahren im eigenen Klinikum: Transösophageale Echokardiographie | M | M* | M | M* | M | — | — |
| 24-stündige Verfügbarkeit von drei der folgenden vier Verfahren im eigenen Klinikum: Laborleistungen | M | M* | M | M* | M | — | — |
| 24-stündige Verfügbarkeit von einem der folgenden drei Verfahren im eigenen Klinikum: Transösophageale Echokardiographie | M | M* | M | — | — | — | — |
| 24-stündige Verfügbarkeit von einem der folgenden drei Verfahren im eigenen Klinikum: Mikrobiologische Diagnostik | M | M* | M | — | — | — | — |
| Mindestens 6 von den 8 folgenden Fachgebieten sind innerhalb von maximal 30 Minuten am Standort des Krankenhauses als klinische Konsiliardienste (krankenhauszugehörig oder aus benachbarten Krankenhäusern) verfügbar: Kardiologie, Gastroenterologie, Neurologie, Anästhesiologie, Viszeralchirurgie, Unfallchirurgie, Gefäßchirurgie, Neurochirurgie | M | M | M | M* | M | S* | S |
| Innerhalb von maximal 30 Minuten im Krankenhaus verfügbare Leistungen von: Laboratorium, Radiologie, Blutbank | M | M | M | — | — | — | — |
| Tägliche Verfügbarkeit (auch am Wochenende) von Leistungen der Physiotherapie | M | M | M | M | M | S | S |
| Die Anzahl der Aufwandspunkte errechnet sich aus der Summe des täglichen SAPS II (ohne Glasgow Coma Scale) über die Verweildauer auf der Intensivstation (total SAPS II) plus der Summe von 10 täglich ermittelten aufwendigen Leistungen aus dem TISS-Katalog über die Verweildauer auf der Intensivstation | M | M | M | M | M | M | — |
| Die zu verwendenden Parameter des SAPS II und des TISS sind im Anhang zum OPS zu finden | M | M | M | M | M | M | — |
| Spezielle intensivmedizinische Prozeduren, wie Transfusion von Plasma und Plasmabestandteilen, Plasmapherese und Immunadsorption, Anlage und Betrieb einer ECMO/ECLS, Maßnahmen im Rahmen der Reanimation u.a. sind gesondert zu kodieren | M | M | M | M | M* | M | — |
| Diese Kodes sind für Patienten, die bei stationärer Aufnahme das 14. Lebensjahr vollendet haben, anzugeben | M | M | M* | M | M | M | — |
| Ein Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin (die Behandlungsleitung oder ein anderer Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin) muss werktags zwischen 6 und 22 Uhr mindestens 7 Stunden auf der Intensivstation anwesend sein. Außerhalb dieser Anwesenheitszeit muss ein Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin innerhalb von 30 Minuten am Patienten verfügbar sein | — | — | — | M | M | S* | S* |
| Ein Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin (die Behandlungsleitung oder ein anderer Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin) muss täglich mindestens eine Visite durchführen | — | — | — | M | M | M* | M |
| 24-stündige Verfügbarkeit folgender Verfahren am Standort des Krankenhauses: Endoskopie des Gastrointestinaltraktes und des Tracheobronchialsystems | — | — | — | M | M | S* | S |
| 24-stündige Verfügbarkeit folgender Verfahren am Standort des Krankenhauses: Intrakranielle Druckmessung oder Hybrid-Operationssaal für kardiovaskuläre Eingriffe | — | — | — | M | M | S* | S |
| 24-stündige Verfügbarkeit von 3 der folgenden 4 Verfahren am Standort des Krankenhauses: Interventionelle (Neuro)Radiologie mit akuter endovaskulärer Therapie von Gefäß- und Organverletzungen und/oder zerebralen Gefäßverschlüssen | — | — | — | M | M | S* | S |
| Team von Pflegepersonal und Ärzten in akuter Behandlungsbereitschaft | — | — | — | — | — | S | S |
| Die Ärzte des Teams sind in der Intensivmedizin erfahren und kennen die aktuellen Probleme ihrer Patienten | — | — | — | — | — | S | — |
| 24-stündige Verfügbarkeit folgender Verfahren am Standort des Krankenhauses: Apparative Beatmung | — | — | — | — | — | S | S |
| 24-stündige Verfügbarkeit folgender Verfahren am Standort des Krankenhauses: Transösophageale Echokardiographie | — | — | — | — | — | S | S |
| 24-stündige Verfügbarkeit von 3 der folgenden 4 Verfahren am Standort des Krankenhauses: Radiologische Diagnostik mittels CT und MRT | — | — | — | — | — | S | S |
| 24-stündige Verfügbarkeit von 3 der folgenden 4 Verfahren am Standort des Krankenhauses: Interventionelle Kardiologie mit Akut-PTCA | — | — | — | — | — | S | S |
| 24-stündige Verfügbarkeit von 3 der folgenden 4 Verfahren am Standort des Krankenhauses: Laborleistungen (z.B. Blutgasanalysen, Bestimmung von Elektrolyten, Laktat, Differenzialblutbild, Gerinnung, Retentionswerte, Enzyme, Entzündungsparameter auch Procalcitonin, Tox-Screen). Spezialisierte Labordiagnostik darf auch in Fremdlabors erfolgen | — | — | — | — | — | S | S |
| Kontinuierliche, 24-stündige Überwachung | — | — | — | — | — | M | M |
S = Strukturmerkmal (einmal je Standort vom MD geprüft), M = Mindestmerkmal (je Fall geprüft), * = Wortlaut geändert.
| Merkmal | 2013–15 | 2016–17 | 2018–20 | 2021 | 2022–26 | 2027 (Vorab) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Behandlungsleitung durch intensivmedizinisch qualifizierten Facharzt, überwiegend auf der Intensivstation tätig | M („Zusatzweiterbildung“) | M | M | S („Zusatzbezeichnung“) | S | S |
| Team aus Pflegekräften und Ärzten in akuter Behandlungsbereitschaft | M (zusätzlich „erfahren, mit den Patienten vertraut“) | M | M | S (+ „Ärzte erfahren …“ als eigenes S; rückwirkend gestrichen durch Klarstellung Nr. 5) | S | S |
| Intensivmedizinischer Facharzt werktags ≥7 h auf der Station, sonst binnen 30 min am Patienten | — | — | M (Mo–Fr, 8–18 Uhr) | S (Mo–Fr, 6–22 Uhr) | S („werktags 6–22 Uhr“, ohne Mo–Fr) | S |
| Ständige ärztliche Anwesenheit auf der Intensivstation (kurze Notfalleinsätze im Haus zulässig) | M | M | M | S | S | S |
| 24-h-Verfügbarkeit: Beatmung, Monitoring | M | M („im eigenen Klinikum“) | M | S („am Standort“) | S | S |
| 24-h-Nierenersatzverfahren | M (kontinuierlich oder intermittierend) | M | M (kontinuierlich und intermittierend) | S | S | S |
| 24-h-Endoskopie | M (Endoskopie) | M | M (gastrointestinal und tracheobronchial) | S | S | S |
| ICP-Messung oder Hybrid-OP; TEE | 1 von 3 (ICP / TEE / Mikrobiologie) | wie 2013–15 | ICP oder Hybrid-OP und TEE, beides erforderlich | S | S | S |
| CT/MRT, Akut-PTCA | M, beides erforderlich (CT, DSA oder MRT; PTCA) | M | 3 von 4 (CT+MRT, PTCA, interventionelle (Neuro)Radiologie, Labor) | S | S | S (nur Bindestrich) |
| Konsiliarfächer binnen 30 min | M, 7 von 9 (inkl. Innere Medizin) | M | M, 6 von 8 | S („am Standort“, externes Krankenhaus zulässig) | S | S |
| Labor, Radiologie, Blutbank binnen 30 min | M | M | — (gestrichen; Labor in „3 von 4“) | — | — | — |
| Tägliche Physiotherapie, auch am Wochenende | M | M | M | S | S | S |
| Kontinuierliche 24-h-Überwachung | M | M | M | M | M | M |
| Tägliche Visite durch intensivmedizinischen Facharzt | — | — | M (neu) | M | M; ab 01.09.2026 nach S20260001 (13-Tage-/28-Tage-Regel) | M |
| SAPS II (ohne GCS) + 10 TISS-Merkmale täglich = Aufwandspunkte | ja | ja | ja | ja | ja; neue Dokumentationsvorgaben ab 2026 | ja |
| Alter bei Aufnahme ≥14 Jahre | ja | ja | ja | ja | ja | ja |
S = Strukturmerkmal (einmal je Standort bzw. Station vom MD geprüft, Bescheinigung); M = Mindestmerkmal (je Fall in der MD-Fallprüfung geprüft); — = nicht vorhanden. Bis einschließlich 2020 waren alle Merkmale Mindestmerkmale.
LOPS-RL 2026 v3, Anlage 6.
LOPS-RL 2026 v3, Anlage 6.
LOPS-RL 2026 v3, Anlage 6; StrOPS-Bericht 2024: in 8 von 75 gescheiterten Prüfungen verfehlt.
LOPS-RL 2026 v3, Anlage 6; StrOPS-Bericht 2024: Teambereitschaft 15-mal, ständige ärztliche Anwesenheit 13-mal verfehlt.
LOPS-RL 2026 v3, Anlage 6; OPS-Wortlaut seit 2018 (seit 2021 Strukturmerkmal).
LOPS-RL 2026 v3, Anlage 6; MD-Praxisbeispiele 17.07.2026 (SOP oder Leitungsbestätigung genügen nicht); StrOPS-Bericht 2024: 7-h-/30-min-Merkmal 24-mal verfehlt, davon 17-mal der 30-min-Nachweis.
LOPS-RL 2026 v3, Anlage 6.
LOPS-RL 2026 v3, Anlage 6; MD-Praxisbeispiele 2026 (baulich getrennter Raum mit Schleusen, offene Herzchirurgie möglich).
LOPS-RL 2026 v3, Anlage 6; MD-Praxisbeispiele 2026 (Nierenersatz kontinuierlich und intermittierend); StrOPS-Bericht 2024: Verfahren vor Ort in 47 von 75 gescheiterten Prüfungen verfehlt, davon 35-mal der Nierenersatz.
LOPS-RL 2026 v3, Anlage 6; StrOPS-Bericht 2024: in 46 von 75 gescheiterten Prüfungen verfehlt.
LOPS-RL 2026 v3, Anlage 6.
LOPS-RL 2026 v3, Anlage 6; BfArM-Klarstellung Nr. 7/8 (Ärzte in Weiterbildung zulässig); StrOPS-Bericht 2024: in 46 von 75 gescheiterten Prüfungen verfehlt.
LOPS-RL 2026 v3, Anlage 6; nach BSG B 1 KR 9/24 B (OPS 2015) ersetzt eine Kooperation die Akut-PTCA vor Ort nicht.
LOPS-RL 2026 v3, Anlage 3.
Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.