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Allgemeine Kodierrichtlinien · Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren

P008 Klinische Untersuchung in Allgemeinanästhesie

4 Fälle und 3 Wissensfragen zu dieser Regel. Den Wortlaut der Richtlinie finden Sie unter DKR P008a.

Fälle4

Fälle zur Regel — vom Kurzfall bis zum Arztbrief, dazu die Beispiele der Deutschen Kodierrichtlinien im Wortlaut.

Wissensfragen3

Fragen zum Wortlaut und zur Anwendung der Regel.

Aus dem Wortlaut von DKR P008

Eine klinische Untersuchung in Allgemeinanästhesie ist nur dann als eigene Prozedur zu kodieren, wenn die Untersuchung in Allgemeinanästhesie als selbständige Maßnahme durchgeführt wird. Sofern der OPS keinen spezifischen Schlüssel für diese Untersuchung enthält, so ist dann – und nur dann – der Schlüssel 1-100 Klinische Untersuchung in Allgemeinanästhesie zu verwenden (siehe Beispiel 2).

Erfolgt in der gleichen Sitzung ein invasiver oder operativer Eingriff, der eine Anästhesie erfordert, so ist die klinische Untersuchung nicht gesondert zu kodieren (siehe Beispiel 1).

Deutsche Kodierrichtlinien 2026, P008a (Auszug, Wortlaut) — vollständiger Wortlaut