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Allgemeine Kodierrichtlinien · Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten

D011 Doppelkodierung

4 Fälle und 2 Wissensfragen zu dieser Regel. Den Wortlaut der Richtlinie finden Sie unter DKR D011y.

Fälle4

Fälle zur Regel — vom Kurzfall bis zum Arztbrief, dazu die Beispiele der Deutschen Kodierrichtlinien im Wortlaut.

Wissensfragen2

Fragen zum Wortlaut und zur Anwendung der Regel.

Aus dem Wortlaut von DKR D011

Manifestiert sich eine Krankheit an zwei oder mehreren Lokalisationen, so gelten für die Diagnosenkodierung folgende Regeln:

  1. Dieselbe Schlüsselnummer für die Diagnose wird nur einmal angegeben.
  2. Gibt es in der ICD eine eigene Schlüsselnummer für eine doppelseitige Erkrankung, so ist diese zu verwenden (siehe Beispiel 1).
  3. Fehlen in der ICD Angaben zur Lokalisation, so kann das Zusatzkennzeichen „B” für „beidseitig” hinter der Schlüsselnummer angegeben werden (siehe Beispiel 2).

Deutsche Kodierrichtlinien 2026, D011y (Auszug, Wortlaut) — vollständiger Wortlaut