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Spezielle Kodierrichtlinien · Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett

1501 Definition von Lebend-, Totgeburt und Fehlgeburt

2 Fälle und 4 Wissensfragen zu dieser Regel. Den Wortlaut der Richtlinie finden Sie unter DKR 1501s.

Fälle2

Fälle zur Regel — vom Kurzfall bis zum Arztbrief, dazu die Beispiele der Deutschen Kodierrichtlinien im Wortlaut.

Wissensfragen4

Fragen zum Wortlaut und zur Anwendung der Regel.

Aus dem Wortlaut von DKR 1501

Lebendgeborenes

Ein Lebendgeborenes ist eine aus der Empfängnis stammende Frucht, die unabhängig vom Schwangerschaftsalter vollständig aus dem Mutterleib ausgestoßen oder extrahiert ist, nach Verlassen des Mutterleibes atmet oder irgendein anderes Lebenszeichen erkennen lässt, wie Herzschlag, Pulsation der Nabelschnur oder deutliche Bewegung der willkürlichen Muskulatur, gleichgültig, ob die Nabelschnur durchtrennt oder die Plazenta ausgestoßen wurde oder nicht. Jedes unter diesen Voraussetzungen neugeborene Kind ist als lebendgeboren zu betrachten.

Deutsche Kodierrichtlinien 2026, 1501s (Auszug, Wortlaut) — vollständiger Wortlaut