Eine 79-jährige Frau wird bewusstlos in ihrer Wohnung aufgefunden; die native Computertomographie des Schädels zeigt eine ausgedehnte traumatische subdurale Blutung. Wegen der infausten Prognose wird entsprechend ihrer Patientenverfügung auf Operation und Intensivbehandlung verzichtet. Sie erlangt das Bewusstsein nicht wieder und verstirbt nach etwa 40 Stunden am dritten Behandlungstag. Da der Hergang des Sturzes ungeklärt ist, ordnet die Staatsanwaltschaft eine gerichtliche Obduktion im Institut für Rechtsmedizin an.