Allgemeine Kodierrichtlinien für KrankheitenD005 Folgezustände und geplante FolgeeingriffeLernreihe1 von 15
Quelle: Deutsche Kodierrichtlinien 2026, D005d, Beispiel 4 (wörtlich)
Ein Patient wird zur Behandlung einer Fehlstellung, die Folge einer abgeheilten Radiusfraktur ist, stationär aufgenommen.
Laut DKR D005 ist der behandelte Restzustand Hauptdiagnose: Frakturheilung in Fehlstellung am Unterarm.
„zur Behandlung einer Fehlstellung, die Folge einer abgeheilten Radiusfraktur ist“
Folgen-Kode nach D005: Folgen einer Fraktur des Armes.
„Folge einer abgeheilten Radiusfraktur“
| Rolle | Kode | Begründung | Im Text |
|---|---|---|---|
| Hauptdiagnose | M84.03 | Laut DKR D005 ist der behandelte Restzustand Hauptdiagnose: Frakturheilung in Fehlstellung am Unterarm. | „zur Behandlung einer Fehlstellung, die Folge einer abgeheilten Radiusfraktur ist“ |
| Nebendiagnose | T92.1 | Folgen-Kode nach D005: Folgen einer Fraktur des Armes. | „Folge einer abgeheilten Radiusfraktur“ |
Die Fraktur ist abgeheilt, behandelt wird ihre Folge. Nach D005 ist der Restzustand – die Fehlstellung, M84.03 – Hauptdiagnose, gefolgt vom Kode ‚Folgen von …‘ (T92.1). Anders bei einer noch behandelten Verletzung: dann bleibt die Verletzung Hauptdiagnose. Der Eingriff ist nicht beschrieben und wird nicht bewertet.
Quellen: DKR 2026 D005d