Ein 71-jähriger Patient mit peripherer arterieller Verschlusskrankheit links, Gehstrecke etwa 150 Meter, wird zur geplanten Thrombendarteriektomie der linken A. femoralis communis aufgenommen. Präoperativ werden zwei Erythrozytenkonzentrate gekreuzt und bereitgestellt. Die Thrombendarteriektomie gelingt, die Arteriotomie wird direkt vernäht. Am Abend des Operationstages entwickelt sich ein Leistenhämatom, das Hämoglobin fällt von 13,4 auf 9,8 g/dl. In der sofortigen Revision ist die Gefäßnaht dicht; die Blutung aus einem kleinen Muskelast wird umstochen und das Hämatom ausgeräumt, zusätzlich erhält er Protamin und Kochsalzlösung. Die Konserven werden nicht transfundiert, Eisen wird nicht gegeben; das Hämoglobin bleibt bei 9,6 g/dl stabil, im Verlauf ist eine akute Blutungsanämie dokumentiert. Am siebten Tag wird der Patient nach Hause entlassen. Krankenhaus und Krankenkasse streiten, ob die akute Blutungsanämie als Nebendiagnose zählt — kodieren Sie so, wie es das Bundessozialgericht entschieden hat.