Allgemeine Kodierrichtlinien für KrankheitenD003 NebendiagnosenLernreihe2 von 24
Eine 76-jährige Patientin wird mit heftigem Drehschwindel bei Kopfbewegungen und Erbrechen in die Neurologie aufgenommen. Diagnostiziert wird ein benigner paroxysmaler Lagerungsschwindel, der mit Befreiungsmanövern behandelt wird. Ein bekanntes permanentes Vorhofflimmern wird mit Apixaban und Bisoprolol weiterbehandelt. Am dritten Tag klagt sie über Brennen beim Wasserlassen; bei positivem Urinteststreifen wird eine akute unkomplizierte Zystitis diagnostiziert und ohne Urinkultur mit einer Einmalgabe Fosfomycin behandelt. Ein vor zwölf Jahren behandeltes Mammakarzinom gilt als geheilt, Nachsorge oder Therapie erfolgen nicht mehr. Nach sechs Tagen wird die Patientin schwindelfrei entlassen.
Der Lagerungsschwindel erklärt Schwindel und Erbrechen und hat die Aufnahme veranlasst (D002).
„Diagnostiziert wird ein benigner paroxysmaler Lagerungsschwindel“
Medikamentöse Weiterbehandlung (D003).
„permanentes Vorhofflimmern wird mit Apixaban und Bisoprolol weiterbehandelt“
Die bestehende Dauertherapie mit einem Antikoagulans wird weitergeführt; die Angabe ist zulässig, wird aber unterschiedlich gehandhabt und hier nicht bewertet.
„permanentes Vorhofflimmern wird mit Apixaban und Bisoprolol weiterbehandelt“
Im Aufenthalt entstanden und antibiotisch behandelt; eine Nebendiagnose kann auch erst während des Aufenthalts auftreten (D003).
„akute unkomplizierte Zystitis diagnostiziert und ohne Urinkultur mit einer Einmalgabe Fosfomycin behandelt“
| Rolle | Kode | Begründung | Im Text |
|---|---|---|---|
| Hauptdiagnose | H81.1 | Der Lagerungsschwindel erklärt Schwindel und Erbrechen und hat die Aufnahme veranlasst (D002). | „Diagnostiziert wird ein benigner paroxysmaler Lagerungsschwindel“ |
| Nebendiagnose | I48.2 | Medikamentöse Weiterbehandlung (D003). | „permanentes Vorhofflimmern wird mit Apixaban und Bisoprolol weiterbehandelt“ |
| Nebendiagnose | Z92.1 | Die bestehende Dauertherapie mit einem Antikoagulans wird weitergeführt; die Angabe ist zulässig, wird aber unterschiedlich gehandhabt und hier nicht bewertet. | „permanentes Vorhofflimmern wird mit Apixaban und Bisoprolol weiterbehandelt“ |
| Nebendiagnose | N30.0 | Im Aufenthalt entstanden und antibiotisch behandelt; eine Nebendiagnose kann auch erst während des Aufenthalts auftreten (D003). | „akute unkomplizierte Zystitis diagnostiziert und ohne Urinkultur mit einer Einmalgabe Fosfomycin behandelt“ |
Hauptdiagnose ist der benigne paroxysmale Lagerungsschwindel (H81.1). D003 definiert die Nebendiagnose als Krankheit, die «entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Krankenhausaufenthaltes entwickelt»: Die am dritten Tag aufgetretene, antibiotisch behandelte Zystitis ist daher Nebendiagnose (N30.0), ebenso das weiterbehandelte Vorhofflimmern (I48.2). Ein Erregerkode entfällt, weil keine Kultur angelegt wurde. Das geheilte Mammakarzinom ohne Nachsorge im Aufenthalt beeinflusst das Patientenmanagement nicht; Z85.3 wird nicht angegeben.
Quellen: DKR 2026 D003u