HinweisDie nachstehende Tabelle enthält eine Klassifikation des Schweregrades der Sehbeeinträchtigung in Anlehnung an den Beschluss des International Council of Ophthalmology (2002) und die Resolution der WHO-Konferenz zur „Entwicklung "Entwicklung von Standards zu Kriterien für Visusverlust und Visusfunktion“ Visusfunktion" (WHO/PBL/03.91; 2003). Zur Bestimmung der Sehbeeinträchtigung für die Schlüsselnummern [H54.0](/icd10/H540) bis [H54.3](/icd10/H543) sollte die Sehschärfe binokular und mit ggf. vorhandener Korrektur (Brille oder Kontaktlinse) gemessen werden. Zur Bestimmung der Sehbeeinträchtigung für die Schlüsselnummern [H54.4](/icd10/H544) bis [H54.6](/icd10/H546) sollte die Sehschärfe monokular und mit ggf. vorhandener Korrektur (Brille oder Kontaktlinse) gemessen werden. Wenn die Größe des Gesichtsfeldes mitberücksichtigt wird, sollten Patienten, deren Gesichtsfeld des gesünderen Auges bei zentraler Fixation nicht größer als 10 Grad ist, in die Stufe 3 eingeordnet werden. Bei monokularer hochgradiger Sehbehinderung [H54.4](/icd10/H544) gilt der Grad des Gesichtsfeldausfalls des betroffenen Auges.
U69.0-!Anderenorts klassifizierte, im Krankenhaus erworbene Pneumonie18 – 124⚖ 2
Alter von18 Jahre (Undefined) →18 Jahre (M)
Alter bis124 Jahre (Undefined) →124 Jahre (M)
HinweisUnter einer im Krankenhaus erworbenen Pneumonie versteht man eine Pneumonie, deren Symptome und Befunde die KISS-Definitionen (Definitionen nosokomialer Infektionen für die Surveillance im Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System) erfüllen. Die Einstufung als im Krankenhaus erworbene Pneumonie bedeutet nicht automatisch, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der medizinischen Behandlung und dem Auftreten der Infektion existiert, es ist auch kein Synonym für ärztliches oder pflegerisches Verschulden. Die Schlüsselnummern sind nur von Krankenhäusern, die zur externen Qualitätssicherung nach § 137 SGB V verpflichtet sind, und nur für vollstationär behandelte behandelte, erwachsene Patienten (18 Jahre und älter) anzugeben. Die Schlüsselnummern dienen in der Qualitätssicherung zur Abgrenzung ambulant erworbener Pneumonien von im Krankenhaus erworbenen Pneumonien.
X59.9!Sonstiger und nicht näher bezeichneter UnfallAusrufezeichenkodeMorbi-RSA
InklusivumOpfer von: Blitzschlag
InklusivumOpfer von: Erdbeben
InklusivumOpfer von: Lawine
InklusivumOpfer von: Sturmkatastrophe
InklusivumOpfer von: Tsunami
InklusivumOpfer von: Verschüttung oder Verletzung durch zusammenfallende Gebäude oder Strukturen infolge Erdbebens
InklusivumOpfer von: Überschwemmung
Z08.-Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung⚖ 2
ExklusivumMedizinische Nachbetreuung und Rekonvaleszenz [Z42](/icd10/Z42)-[Z51](/icd10/Z51) [Z54.-](/icd10/Z54) [Z54.-!](/icd10/Z54)
Z09.-Nachuntersuchung nach Behandlung wegen anderer Krankheitszustände außer bösartigen Neubildungen
ExklusivumMedizinische Nachbetreuung und Rekonvaleszenz [Z42](/icd10/Z42)-[Z51](/icd10/Z51) [Z54.-](/icd10/Z54) [Z54.-!](/icd10/Z54)
Z54.7!Rekonvaleszenz nach kombinierter BehandlungAusrufezeichenkode⚖ 1
InklusivumRekonvaleszenz nach jeder Kombination der unter [Z54.0](/icd10/Z540)-[Z54.4](/icd10/Z544) [Z54.0!](/icd10/Z540)-[Z54.4!](/icd10/Z544) klassifizierten Behandlungen
Z80-Z99Personen mit potentiellen Gesundheitsrisiken aufgrund der Familien- oder Eigenanamnese und bestimmte Zustände, die den Gesundheitszustand beeinflussen⚖ 2
ExklusivumMedizinische Nachbetreuung und Rekonvaleszenz [Z42](/icd10/Z42)-[Z51](/icd10/Z51) [Z54.-](/icd10/Z54) [Z54.-!](/icd10/Z54)