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Änderungen Kodierrichtlinien (DKR) 2020

Gegenüber 2019: 7 Geändert laut Anhang B · 6 Weitere Textänderungen. Zum Katalog

Die Änderungen, die das InEK selbst aufführt, mit seiner Begründung.

0103s
Bakteriämie, Sepsis, SIRS und Neutropenie
vorher 0103f

Anpassung des Absatzes „Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS]“ an die Änderungen in der ICD-10-GM Version 2020 bei dem Kodebereich R65.-! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS].

0201n
Auswahl und Reihenfolge der Kodes

Aktualisierung des Internetlinks zum Beschluss des Schlichtungsausschusses Bund gem. § 17c Abs. 3 KHG, AZ 01/2015 vom 04.07.2016.

1001s
Maschinelle Beatmung
vorher 1001l

Umfangreiche Überarbeitung der Kodierrichtlinie hinsichtlich der Definition, Kodierung, Berechnung der Dauer einer maschinellen Beatmung sowie der Berücksichtigung von CPAP und High-Flow-Nasenkanülen (HFNC/HHFNC) als Atemunterstützung.

1501s
Definition von Lebend-, Totgeburt und Fehlgeburt
vorher 1501m

Anpassung der DKR an den aktuellen Stand der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) sowie Austausch des Begriffes „Abort“ durch „Fehlgeburt“ in der Überschrift der Kodierrichtlinie.

1911s
Mehrfachverletzungen und multiple Verletzungen
vorher 1911r

Klarstellung der Kodierung von Mehrfachverletzungen und multiplen Verletzungen hinsichtlich der Verwendung von Kombinations-Schlüsselnummern, die bereits spezifisch die Art und Lokalisation der Verletzung beschreiben. Dies wird am Beispiel einer bimalleolaren Sprunggelenkfraktur erläutert. Darüber hinaus wird die Kodierung einer Schmetterlingsfraktur des Beckens (beidseitige Fraktur des Os pubis und des Os ischium) anhand eines neuen Beispiels klargestellt.

P003s
Hinweise und formale Vereinbarungen für die Benutzung des OPS
vorher P003q

Anpassung einiger Formulierungen an die Hinweise für die Benutzung des OPS. Zusätzlich Übernahme der Neuformulierung des DIMDI zu Einschlussbemerkungen ("Inkl.:") und Ausschlussbemerkungen ("Exkl.:") in den Hinweisen für die Benutzung des OPS.

P005s
Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl/Bilaterale Prozeduren
vorher P005k

Klarstellung in Tabelle 1, dass die Regelung „Patientenmonitoring ist nur dann zu kodieren, wenn es sich um eine intensivmedizinische Überwachung oder Behandlung handelt und wenn es nicht Komponente einer anderen Prozedur (z.B. Beatmung, Narkose) ist“ (siehe Anmerkung 1) nur für Prozeduren für Patientenmonitoring aus den Kodebereichen 8-920 bis 8-924 und 8-930 bis 8-932 gilt. Zusätzlich Anpassung des Kodebereiches 8-71 Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung über Maske oder Tubus und Beatmungsentwöhnung in Tabelle 2 an die Formulierung im OPS.