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Alle Änderungen OPS 2018

1-695.40
Diagnostische Endoskopie des Verdauungstraktes durch Inzision und intraoperativ: Gallenwege: PerkutanEntfällt 2018
5-35a.2
Minimalinvasive Operationen an Herzklappen: Endovaskuläre MitralklappenanuloplastikEntfällt 2018Exklusivum
5-812.4
Arthroskopische Operation am Gelenkknorpel und an den Menisken: Subchondrale SpongiosaplastikEntfällt 2018
5-932.0
Art des verwendeten Materials für Gewebeersatz und Gewebeverstärkung: Nicht resorbierbares MaterialEntfällt 2018Inklusivum
6-005.1
Applikation von Medikamenten, Liste 5: Catumaxomab, parenteralEntfällt 2018
6-005.10
Applikation von Medikamenten, Liste 5: Catumaxomab, parenteral: 10 µg bis unter 20 µgEinmalkodeZE: ZE2017-92ZP: ZP2017-22Entfällt 2018
6-005.11
Applikation von Medikamenten, Liste 5: Catumaxomab, parenteral: 20 µg bis unter 30 µgEinmalkodeZE: ZE2017-92ZP: ZP2017-22Entfällt 2018
6-005.12
Applikation von Medikamenten, Liste 5: Catumaxomab, parenteral: 30 µg bis unter 40 µgEinmalkodeZE: ZE2017-92ZP: ZP2017-22Entfällt 2018
6-005.13
Applikation von Medikamenten, Liste 5: Catumaxomab, parenteral: 40 µg bis unter 50 µgEinmalkodeZE: ZE2017-92ZP: ZP2017-22Entfällt 2018
6-005.14
Applikation von Medikamenten, Liste 5: Catumaxomab, parenteral: 50 µg bis unter 70 µgEinmalkodeZE: ZE2017-92ZP: ZP2017-22Entfällt 2018
6-005.15
Applikation von Medikamenten, Liste 5: Catumaxomab, parenteral: 70 µg bis unter 90 µgEinmalkodeZE: ZE2017-92ZP: ZP2017-22Entfällt 2018
6-005.16
Applikation von Medikamenten, Liste 5: Catumaxomab, parenteral: 90 µg bis unter 110 µgEinmalkodeZE: ZE2017-92ZP: ZP2017-22Entfällt 2018
6-005.17
Applikation von Medikamenten, Liste 5: Catumaxomab, parenteral: 110 µg bis unter 130 µgEinmalkodeZE: ZE2017-92ZP: ZP2017-22Entfällt 2018
6-005.18
Applikation von Medikamenten, Liste 5: Catumaxomab, parenteral: 130 µg bis unter 150 µgEinmalkodeZE: ZE2017-92ZP: ZP2017-22Entfällt 2018
6-005.19
Applikation von Medikamenten, Liste 5: Catumaxomab, parenteral: 150 µg bis unter 170 µgEinmalkodeZE: ZE2017-92ZP: ZP2017-22Entfällt 2018
6-005.1a
Applikation von Medikamenten, Liste 5: Catumaxomab, parenteral: 170 µg bis unter 190 µgEinmalkodeZE: ZE2017-92ZP: ZP2017-22Entfällt 2018
6-005.1b
Applikation von Medikamenten, Liste 5: Catumaxomab, parenteral: 190 µg bis unter 210 µgEinmalkodeZE: ZE2017-92ZP: ZP2017-22Entfällt 2018
6-005.1c
Applikation von Medikamenten, Liste 5: Catumaxomab, parenteral: 210 µg bis unter 230 µgEinmalkodeZE: ZE2017-92ZP: ZP2017-22Entfällt 2018
6-005.1d
Applikation von Medikamenten, Liste 5: Catumaxomab, parenteral: 230 µg bis unter 345 µgEinmalkodeZE: ZE2017-92ZP: ZP2017-22Entfällt 2018
6-005.1e
Applikation von Medikamenten, Liste 5: Catumaxomab, parenteral: 345 µg bis unter 460 µgEinmalkodeZE: ZE2017-92ZP: ZP2017-22Entfällt 2018
6-005.1f
Applikation von Medikamenten, Liste 5: Catumaxomab, parenteral: 460 µg bis unter 575 µgEinmalkodeZE: ZE2017-92ZP: ZP2017-22Entfällt 2018
6-005.1g
Applikation von Medikamenten, Liste 5: Catumaxomab, parenteral: 575 µg bis unter 690 µgEinmalkodeZE: ZE2017-92ZP: ZP2017-22Entfällt 2018
6-005.1h
Applikation von Medikamenten, Liste 5: Catumaxomab, parenteral: 690 µg oder mehrEinmalkodeZE: ZE2017-92ZP: ZP2017-22Bezeichnung neu ↺ 2016Entfällt 2018
8-835.c
Ablative Maßnahmen bei Tachyarrhythmie: Gekühlte Radiofrequenzablation mit Messung des AnpressdruckesEntfällt 2018
8-835.d
Ablative Maßnahmen bei Tachyarrhythmie: Ablation mit Hilfe dreidimensionaler, elektroanatomischer Mappingverfahren mit Messung des AnpressdruckesEntfällt 2018Inklusivum
9-640.1
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Betreuung in der Kleinstgruppenur § 17dEntfällt 2018Hinweis
9-640.13
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Betreuung in der Kleinstgruppe: 2 bis unter 4 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018
9-640.14
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Betreuung in der Kleinstgruppe: 4 bis unter 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018
9-640.15
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Betreuung in der Kleinstgruppe: 6 bis unter 12 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018
9-640.16
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Betreuung in der Kleinstgruppe: 12 bis unter 18 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018
9-640.17
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Betreuung in der Kleinstgruppe: 18 oder mehr Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dBezeichnung neu ↺ 2016Entfällt 2018
9-646
Erhöhter Aufwand bei drohender oder bestehender psychosozialer Notlage bei Erwachsenennur § 17dEntfällt 20188 Hinweise
9-646.0
Erhöhter Aufwand bei drohender oder bestehender psychosozialer Notlage bei Erwachsenen: Klärung und Regelung von 1 MindestmerkmalZusatzkodeEinmalkodenur § 17dEntfällt 2018
9-646.1
Erhöhter Aufwand bei drohender oder bestehender psychosozialer Notlage bei Erwachsenen: Klärung und Regelung von 2 MindestmerkmalenZusatzkodeEinmalkodenur § 17dEntfällt 2018
9-646.2
Erhöhter Aufwand bei drohender oder bestehender psychosozialer Notlage bei Erwachsenen: Klärung und Regelung von 3 MindestmerkmalenZusatzkodeEinmalkodenur § 17dEntfällt 2018
9-646.3
Erhöhter Aufwand bei drohender oder bestehender psychosozialer Notlage bei Erwachsenen: Klärung und Regelung von 4 MindestmerkmalenZusatzkodeEinmalkodenur § 17dEntfällt 2018
9-648
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenennur § 17dEntfällt 20185 Hinweise
9-648.0
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Einzelsupervisionnur § 17dEntfällt 2018Hinweis
9-648.00
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Einzelsupervision: Mindestens 25 bis unter 50 Minuten pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018
9-648.01
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Einzelsupervision: Mindestens 50 Minuten pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018
9-648.1
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Supervision eines Behandlungsteamsnur § 17dEntfällt 2018Hinweis
9-648.10
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Supervision eines Behandlungsteams: Mindestens 25 bis unter 50 Minuten pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018
9-648.11
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Supervision eines Behandlungsteams: Mindestens 50 Minuten pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018
9-690
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichennur § 17dEntfällt 20186 Hinweise⚖ 1
9-690.0
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologennur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
9-690.00
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 1 bis 1,5 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
9-690.01
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 1,5 bis 3 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
9-690.02
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 3 bis 4,5 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
9-690.03
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 4,5 bis 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
9-690.04
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
9-690.1
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonennur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
9-690.10
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen: Mehr als 1 bis 1,5 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
9-690.11
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen: Mehr als 1,5 bis 3 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
9-690.12
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen: Mehr als 3 bis 4,5 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
9-690.13
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen: Mehr als 4,5 bis 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
9-690.14
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen: Mehr als 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
9-692
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichennur § 17dEntfällt 201817 Hinweise⚖ 1
9-692.0
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psych./psychosomat. Störungen/Verhaltensstör. bei Kindern/Jugendlichen durch Spezialtherapeuten und/oder pflegerische Fachpersonen erbrachtnur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
9-692.03
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psych./psychosomat. Störungen/Verhaltensstörungen bei Kindern/Jugendlichen durch Spezialtherapeuten und/oder pflegerische Fachpersonen erbracht: Mehr als 1 bis zu 2 StundenZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
9-692.04
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psych./psychosomat. Störungen/Verhaltensstör. bei Kindern/Jugendlichen durch Spezialtherapeuten und/oder pflegerische Fachpersonen erbracht: Mehr als 2 bis zu 4 StundenZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
9-692.05
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psych./psychosomat. Störungen/Verhaltensstörungen bei Kindern/Jugendlichen durch Spezialtherapeuten und/oder pflegerische Fachpersonen erbracht: Mehr als 4 StundenZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
9-692.1
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psych./psychosomat. Störungen/Verhaltensstörungen bei Kindern/Jugendlichen durch Ärzte und/oder Psychologen erbrachtnur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
9-692.13
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psych./psychosomat. Störungen/Verhaltensstörungen bei Kindern/Jugendlichen durch Ärzte und/oder Psychologen erbracht: Mehr als 1 bis zu 2 StundenZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
9-692.14
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psych./psychosomat. Störungen/Verhaltensstörungen bei Kindern/Jugendlichen durch Ärzte und/oder Psychologen erbracht: Mehr als 2 bis zu 4 StundenZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
9-692.15
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psych./psychosomat. Störungen/Verhaltensstörungen bei Kindern/Jugendlichen durch Ärzte und/oder Psychologen erbracht: Mehr als 4 StundenZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
9-695
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichennur § 17dEntfällt 20185 Hinweise⚖ 1
9-695.0
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Einzelsupervisionnur § 17dEntfällt 2018Hinweis⚖ 1
9-695.00
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Einzelsupervision: Mindestens 30 bis unter 60 Minuten pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
9-695.01
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Einzelsupervision: Mindestens 60 Minuten pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
9-695.1
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Supervision eines Behandlungsteamsnur § 17dEntfällt 2018Hinweis⚖ 1
9-695.10
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Supervision eines Behandlungsteams: Mindestens 30 bis unter 60 Minuten/TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
9-695.11
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Supervision eines Behandlungsteams: Mindestens 60 Minuten pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1