Applikation von Medikamenten, Liste 5: Catumaxomab, parenteral: 690 µg oder mehrEinmalkodeZE: ZE2017-92ZP: ZP2017-22Bezeichnung neu ↺ 2016Entfällt 2018
Ablative Maßnahmen bei Tachyarrhythmie: Ablation mit Hilfe dreidimensionaler, elektroanatomischer Mappingverfahren mit Messung des AnpressdruckesEntfällt 2018Inklusivum
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Betreuung in der Kleinstgruppenur § 17dEntfällt 2018Hinweis
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Betreuung in der Kleinstgruppe: 2 bis unter 4 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Betreuung in der Kleinstgruppe: 4 bis unter 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Betreuung in der Kleinstgruppe: 6 bis unter 12 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Betreuung in der Kleinstgruppe: 12 bis unter 18 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Betreuung in der Kleinstgruppe: 18 oder mehr Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dBezeichnung neu ↺ 2016Entfällt 2018
Erhöhter Aufwand bei drohender oder bestehender psychosozialer Notlage bei Erwachsenen: Klärung und Regelung von 1 MindestmerkmalZusatzkodeEinmalkodenur § 17dEntfällt 2018
Erhöhter Aufwand bei drohender oder bestehender psychosozialer Notlage bei Erwachsenen: Klärung und Regelung von 2 MindestmerkmalenZusatzkodeEinmalkodenur § 17dEntfällt 2018
Erhöhter Aufwand bei drohender oder bestehender psychosozialer Notlage bei Erwachsenen: Klärung und Regelung von 3 MindestmerkmalenZusatzkodeEinmalkodenur § 17dEntfällt 2018
Erhöhter Aufwand bei drohender oder bestehender psychosozialer Notlage bei Erwachsenen: Klärung und Regelung von 4 MindestmerkmalenZusatzkodeEinmalkodenur § 17dEntfällt 2018
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenennur § 17dEntfällt 20185 Hinweise
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Einzelsupervisionnur § 17dEntfällt 2018Hinweis
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Einzelsupervision: Mindestens 25 bis unter 50 Minuten pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Einzelsupervision: Mindestens 50 Minuten pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Supervision eines Behandlungsteamsnur § 17dEntfällt 2018Hinweis
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Supervision eines Behandlungsteams: Mindestens 25 bis unter 50 Minuten pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Supervision eines Behandlungsteams: Mindestens 50 Minuten pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichennur § 17dEntfällt 20186 Hinweise⚖ 1
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologennur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 1 bis 1,5 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 1,5 bis 3 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 3 bis 4,5 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 4,5 bis 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonennur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen: Mehr als 1 bis 1,5 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen: Mehr als 1,5 bis 3 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen: Mehr als 3 bis 4,5 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen: Mehr als 4,5 bis 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen durch Spezialtherapeuten und/oder pädagogisch-pflegerische Fachpersonen: Mehr als 6 Stunden pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichennur § 17dEntfällt 201817 Hinweise⚖ 1
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psych./psychosomat. Störungen/Verhaltensstörungen bei Kindern/Jugendlichen durch Spezialtherapeuten und/oder pflegerische Fachpersonen erbracht: Mehr als 1 bis zu 2 StundenZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psych./psychosomat. Störungen/Verhaltensstör. bei Kindern/Jugendlichen durch Spezialtherapeuten und/oder pflegerische Fachpersonen erbracht: Mehr als 2 bis zu 4 StundenZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psych./psychosomat. Störungen/Verhaltensstörungen bei Kindern/Jugendlichen durch Spezialtherapeuten und/oder pflegerische Fachpersonen erbracht: Mehr als 4 StundenZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psych./psychosomat. Störungen/Verhaltensstörungen bei Kindern/Jugendlichen durch Ärzte und/oder Psychologen erbracht: Mehr als 1 bis zu 2 StundenZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psych./psychosomat. Störungen/Verhaltensstörungen bei Kindern/Jugendlichen durch Ärzte und/oder Psychologen erbracht: Mehr als 2 bis zu 4 StundenZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psych./psychosomat. Störungen/Verhaltensstörungen bei Kindern/Jugendlichen durch Ärzte und/oder Psychologen erbracht: Mehr als 4 StundenZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichennur § 17dEntfällt 20185 Hinweise⚖ 1
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Einzelsupervisionnur § 17dEntfällt 2018Hinweis⚖ 1
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Einzelsupervision: Mindestens 30 bis unter 60 Minuten pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Einzelsupervision: Mindestens 60 Minuten pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Supervision eines Behandlungsteamsnur § 17dEntfällt 2018Hinweis⚖ 1
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Supervision eines Behandlungsteams: Mindestens 30 bis unter 60 Minuten/TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1
Erhöhter therapieprozessorientierter patientenbezogener Supervisionsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Supervision eines Behandlungsteams: Mindestens 60 Minuten pro TagZusatzkodenur § 17dEntfällt 2018⚖ 1