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Alle Änderungen ICD-10-GM 2015

D65.0Erworbene AfibrinogenämieZE: ZE2015-98⚖ 2
  • HinweisBenutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2014-97 ZE2015-97 bzw. ZE2014-98, ZE2015-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2014, 2015, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" ([U69.11!](/icd10/U6911)) oder "temporären" ([U69.12!](/icd10/U6912)) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
D65.1Disseminierte intravasale Gerinnung [DIG, DIC]ZE: ZE2015-98
  • HinweisBenutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2014-97 ZE2015-97 bzw. ZE2014-98, ZE2015-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2014, 2015, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" ([U69.11!](/icd10/U6911)) oder "temporären" ([U69.12!](/icd10/U6912)) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
D65.2Erworbene FibrinolyseblutungZE: ZE2015-98
  • HinweisBenutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2014-97 ZE2015-97 bzw. ZE2014-98, ZE2015-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2014, 2015, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" ([U69.11!](/icd10/U6911)) oder "temporären" ([U69.12!](/icd10/U6912)) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
D68.38Sonstige hämorrhagische Diathese durch sonstige und nicht näher bezeichnete AntikörperZE: ZE2015-98⚖ 3
  • HinweisBenutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2014-97 ZE2015-97 bzw. ZE2014-98, ZE2015-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2014, 2015, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" ([U69.11!](/icd10/U6911)) oder "temporären" ([U69.12!](/icd10/U6912)) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
D68.4Erworbener Mangel an GerinnungsfaktorenZE: ZE2015-98⚖ 5
  • Exklusivumneu: Erworbenes Willebrand-Jürgens-Syndrom [D68.01](/icd10/D6801)
  • Exklusivumneu: Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper [D68.3-](/icd10/D683)
  • HinweisBenutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2014-97 ZE2015-97 bzw. ZE2014-98, ZE2015-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2014, 2015, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" ([U69.11!](/icd10/U6911)) oder "temporären" ([U69.12!](/icd10/U6912)) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
D68.8Sonstige näher bezeichnete KoagulopathienZE: ZE2015-98⚖ 5
  • HinweisBenutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2014-97 ZE2015-97 bzw. ZE2014-98, ZE2015-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2014, 2015, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" ([U69.11!](/icd10/U6911)) oder "temporären" ([U69.12!](/icd10/U6912)) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
D69.1Qualitative ThrombozytendefekteZE: ZE2015-98
  • ExklusivumWillebrand-Jürgens-Syndrom [D68.0](/icd10/D680) [D68.0-](/icd10/D680)
  • HinweisBenutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2014-97 ZE2015-97 bzw. ZE2014-98, ZE2015-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2014, 2015, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" ([U69.11!](/icd10/U6911)) oder "temporären" ([U69.12!](/icd10/U6912)) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
D69.8-Sonstige näher bezeichnete hämorrhagische DiathesenAmbulant 4-stellig
  • Verwendung § 301P → V
  • Hinweisgestrichen: Benutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2014-97 bzw. ZE2014-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2014, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" ([U69.11!](/icd10/U6911)) oder "temporären" ([U69.12!](/icd10/U6912)) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
  • Inklusivumgestrichen: Kapillarbrüchigkeit (hereditär)
  • Inklusivumgestrichen: Vaskuläre Pseudohämophilie
F15.-Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich Koffein⚖ 1
  • HinweisBenutze im Geltungsbereich des § 17d KHG eine (eine) zusätzliche Schlüsselnummer ([U69.32!](/icd10/U6932)), Schlüsselnummer(n) aus [U69.3-!](/icd10/U693), um einen intravenösen ([U69.33!](/icd10/U6933)) oder nichtintravenösen ([U69.34!](/icd10/U6934)) Konsum (Meth-)Amphetamin-haltiger Stoffe oder einen intravenösen ([U69.35!](/icd10/U6935)) oder nichtintravenösen ([U69.36!](/icd10/U6936)) Konsum sonstiger Stimulanzien außer Koffein anzugeben.
F19.-Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen⚖ 2
  • HinweisBenutze im Geltungsbereich des § 17d KHG (eine) zusätzliche Schlüsselnummer(n) aus [U69.3-!](/icd10/U693), um einen intravenösen ([U69.30!](/icd10/U6930)) oder nichtintravenösen ([U69.31!](/icd10/U6931)) Heroinkonsum oder einen intravenösen Konsum sonstiger psychotroper Substanzen ([U69.32!](/icd10/U6932)) oder einen intravenösen ([U69.33!](/icd10/U6933)) oder nichtintravenösen ([U69.34!](/icd10/U6934)) Konsum (Meth-)Amphetamin-haltiger Stoffe oder einen intravenösen ([U69.35!](/icd10/U6935)) oder nichtintravenösen ([U69.36!](/icd10/U6936)) Konsum sonstiger Stimulanzien außer Koffein anzugeben.
P53Hämorrhagische Krankheit beim Feten und Neugeborenen≤1ZE: ZE2015-98
  • Hinweisneu: Benutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2015-97 bzw. ZE2015-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2015, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" ([U69.11!](/icd10/U6911)) oder "temporären" ([U69.12!](/icd10/U6912)) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
P60Disseminierte intravasale Gerinnung beim Feten und Neugeborenen≤1ZE: ZE2015-98
  • Hinweisneu: Benutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE2015-97 bzw. ZE2015-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 2015, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" ([U69.11!](/icd10/U6911)) oder "temporären" ([U69.12!](/icd10/U6912)) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.
S06.21Diffuse Hirnkontusionen
  • Hinweisgestrichen: Bis zu 5 ml Blut
S06.22Diffuse Kleinhirnkontusionen
  • Hinweisgestrichen: Bis zu 5 ml Blut
S06.23Multiple intrazerebrale und zerebellare Hämatome
  • Hinweisgestrichen: Mehr als 5 ml Blut
S06.31Umschriebene Hirnkontusion
  • Hinweisgestrichen: Bis zu 5 ml Blut
S06.32Umschriebene Kleinhirnkontusion
  • Hinweisgestrichen: Bis zu 5 ml Blut
S06.33Umschriebenes zerebrales Hämatom
  • Hinweisgestrichen: Mehr als 5 ml Blut
S06.34Umschriebenes zerebellares Hämatom
  • Hinweisgestrichen: Mehr als 5 ml Blut
U69.11!Dauerhaft erworbene BlutgerinnungsstörungAusrufezeichenkode⚖ 3
  • HinweisDieser Zusatzkode ist nur von Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17b KHG zu verwenden. Die Schlüsselnummer darf nur in Verbindung mit einer vorangestellten primären Schlüsselnummer aus Tabelle 3 der Anlage 7 zur FPV 2014 2015 verwendet werden, um dadurch das abrechenbare Zusatzentgelt ZE2014-97 ZE2015-97 über die Kodierung eindeutig zu bestimmen.
U69.12!Temporäre BlutgerinnungsstörungAusrufezeichenkode⚖ 3
  • HinweisDieser Zusatzkode ist nur von Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17b KHG zu verwenden. Die Schlüsselnummer darf nur in Verbindung mit einer vorangestellten primären Schlüsselnummer aus Tabelle 3 der Anlage 7 zur FPV 2014 2015 verwendet werden, um dadurch das abrechenbare Zusatzentgelt ZE2014-98 ZE2015-98 über die Kodierung eindeutig zu bestimmen.
U99.-!Nicht belegte Schlüsselnummer U99⚖ 1
  • HinweisDie Schlüsselnummern dieser Kategorie sollen ein schnelles Reagieren auf aktuelle Anforderungen ermöglichen. Sie dürfen nur zusätzlich benutzt belegt werden, um einen anderenorts klassifizierten Zustand besonders zu kennzeichnen. Die Schlüsselnummern dieser Kategorie dürfen nur über das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) mit Inhalten belegt werden; eine Anwendung für andere Zwecke ist nicht erlaubt. Das DIMDI wird den Anwendungszeitraum solcher Schlüsselnummern bei Bedarf bekannt geben.