Ein Patient, bei dem drei Monate vorher ein großer, mehrere Bereiche überlappender maligner Gehirntumor diagnostiziert wurde, wird wegen rezidivierender Krampfanfälle aufgenommen. Es werden nur die Krampfanfälle behandelt.
Quelle: Deutsche Kodierrichtlinien 2026, 0201u, Beispiel 9 (wörtlich)